Witten. Ein Mann und eine Frau aus Witten sollen Schwindel mit hochwertigen Elektroartikeln betrieben haben. Beide wurden verurteilt – teils zu Haft.
Um ihren Drogenkonsum finanzieren zu können, erschwindelten sich ein 43-jähriger Mann und eine 40-jährige Frau aus Witten 2019 hochwertige Elektronikartikel. Wegen gewerbsmäßigen Betruges in je zwei Fällen wurden die beiden Angeklagten am Dienstag vor dem Landgericht Bochum verurteilt. Der Mann erhielt unter Einbeziehung einer anderen Strafe zwei Jahre und drei Monate Haft sowie ein Jahr auf Bewährung wegen Widerstand gegen Polizeibeamte und Betruges. Die Frau wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.
Der Staatsanwalt hatte wegen bandenmäßig begangenen Betruges weitaus höhere Strafen gefordert. Allerdings sah das Gericht hier keine Betrugsbande, sondern zwei Angeklagte, die von ihrem Drogendealer zu den Taten gedrängt worden waren, um ihre Schulden abzuarbeiten. Überhaupt blieb von den ursprünglichen Vorwürfen im Verlauf des Prozesses nicht mehr viel übrig. Angeklagt waren 13 Fälle mit einem Gesamtschaden von über 31.000 Euro.
Waren im Internet auf falschen Namen bestellt
Meist ging es um Handys und Notebooks. Bestellt wurden die Waren im Internet auf falschen Namen und mit gefälschten polnischen und litauischen Ausweisen. Finanziert wurden die Käufe per Ratenkredit unter Benutzung der gefälschten Papiere. Beide Angeklagte konsumierten zu der Zeit Cannabis und Amphetamin, außerdem tranken sie Alkohol.
Der Mann hatte außerdem über Ebay einen teuren Füllfederhalter angeboten und das Geld dafür erhalten, aber die Ware nicht geliefert. Im Übrigen setzte er sich bei seiner Festnahme am 19. Oktober 2020 zur Wehr, was zur weiteren Verurteilung wegen Widerstand führte. Die 40-jährige Angeklagte muss außerdem 200 Stunden gemeinnützige Arbeit beim Roten Kreuz in Witten leisten.