Witten. Ein Mann und eine Frau aus Witten sollen Schwindel mit hochwertigen Elektroartikeln betrieben haben. Jetzt sagte vor Gericht ein Gutachter aus.
Um ihren Drogenkonsum zu finanzieren, sollen sich ein 43-jähriger Mann und eine 40-jährige Frau aus Witten zwischen März und Mai 2019 hochwertige Elektronikartikel erschwindelt haben. Im Prozess gegen die beiden wegen Betruges Angeklagten sagte am Dienstag (26.10.) der Gutachter vor dem Landgericht Bochum aus.
Zentraler Punkt war dabei die Frage, ob beide voll verantwortlich sind für ihre Taten. Angeklagt sind 13 Fälle, bei denen es meist um Handys und Notebooks ging. Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 31.700 Euro. Beide Angeklagten konsumierten seinerzeit Pep, Amphetamin und Ecstasy. Wegen ihrer Schulden habe ihr Dealer sie zu den Betrugstaten gezwungen, erklärten die Angeklagten.
Angeklagte aus Witten sind trotz Drogenkonsum schuldfähig
Trotz des Drogenkonsums seien sie zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen, erläuterte der 55-jährige Gutachter. Der Angeklagte, der 10.000 Euro Schulden hat, habe täglich mit seiner Lebensgefährtin ein bis zwei Gramm Amphetamin genommen. Damit seien beide aber noch uneingeschränkt handlungsfähig gewesen und strafrechtlich voll verantwortlich für ihre Betrügereien mit gefälschten Ausweisen.
Die Frau sei emotional instabil und litt in der Vergangenheit an einer Borderline-Störung. Das Gericht beschränkte die Anklagevorwürfe auf je zwei Betrugstaten. Außerdem muss sich der Mann wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
Mann aus Witten wehrte sich gegen Festnahme
Er hatte sich am 19. Oktober 2020 am Schwanenmarkt gegen seine Festnahme gewehrt. Dabei schubste er einen Polizisten zur Seite und trat mit den Füßen nach seiner Kollegin. Der Angeklagte sitzt aktuell eine weitere Haftstrafe wegen Betruges ab. Der Prozess wird mit den Plädoyers am 9. November fortgesetzt.