Witten. Er bot seine Frau zum Sex im Netz an und ließ sie von einem Fremden misshandeln. Dafür muss ein Wittener jetzt mit seiner Freiheit bezahlen.
Ein 48-Jähriger muss für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Bochum sprach ihn wegen eines schweren sexuellen Übergriffs und Körperverletzung schuldig. Das Opfer war seine von ihm getrennt lebende Ehefrau..
Der Mann hatte zusammen mit einem unbekannten Mittäter in der Nacht vom 13. auf den 14. Dezember 2019 die schlafende Frau im Schlafzimmer der gemeinsamen Wohnung überrascht. Die beiden nackten Männer versuchten, die Frau mit Kabelbindern zu fesseln, was durch ihre Gegenwehr misslang. Der Mittäter hielt sie fest und betatschte sie an der Brust und im Intimbereich. Der Ehemann selbst gab offenbar „nur“ die Kommandos. Angeklagt war ursprünglich auch Vergewaltigung. Davon sah das Gericht in seinem Urteil aber ab.
Richter: Übergriffe auf Frau dauerten mindestens 45 Minuten
Die Übergriffe dauerten nach Überzeugung der Richter mindestens 45 Minuten lang an, bevor der Angeklagte den Mittäter rausschickte und dieser die Wohnung verließ. Den unbekannten Mittäter hatte der Mann über das Internet gefunden, wo er seine Frau zum Sex anbot.
Angeblich habe er seine Frau nur zur Rede stellen wollen, weil er meinte, sie sei fremdgegangen, behauptete der Angeklagte vor Gericht. Er will in ihrer Handtasche Kondome gefunden haben. Außerdem hatte er sie im Verdacht, ein „Romantikhotel“ besucht zu haben. Eifersüchtig wie war, habe er sie nur erschrecken und zwingen wollen, ihm endlich reinen Wein einzuschenken. Zu sexuellen Übergriffen habe es nie kommen sollen. Was ihm das Gericht aber nicht abnahm.
Angeklagtem aus Witten tut die Tat leid
Die Frau war monatelang krankgeschrieben und leidet noch immer unter den Folgen. Die Verteidigerin des Mannes beantragte eine Bewährungsstrafe. Der Angeklagte habe nur Antworten haben wollen, die sexuelle Komponente habe keine Rolle gespielt. Die Handlungen des Mittäters seien ihm nicht zuzurechnen und ein gemeinsamer Tatplan habe nicht vorgelegen. Es handle sich um einen minderschweren Fall und lediglich um Körperverletzung.
Der Angeklagte beteuerte, ihm tue das Geschehen leid. Vom Mittäter fehlt jede Spur. Der angeklagte Ehemann sagte, er kenne ihn gar nicht.