Witten. Es ging nicht nur um Körperverletzung, sondern auch um Raub. Trotzdem wurde der Angeklagte aus Witten nicht verurteilt. Warum nicht?
Die Vorwürfe wogen schwer: Versuchten besonders schweren Raub und gefährliche Körperverletzung warf die Staatsanwaltschaft einem 46-jährigen Mann aus Witten vor, der sich am Donnerstag (12.5.) vor dem Bochumer Landgericht verantworten musste. Doch der Prozess endete glimpflich – nämlich mit einer Einstellung des Verfahrens. Die Richter werteten die Tat als versuchten Diebstahl, begangen im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit.
Am 8. Juli 2020 abends betrat der Angeklagte zusammen mit einem Mittäter den Hinterhof einer Shishabar an der Berliner Straße. „Ich war alkoholisiert und musste urinieren“, erklärte der Angeklagte. Sein Kumpel habe derweil Bierkästen der Bar auf einen Einkaufswagen gepackt. Das sei eine Spontantat gewesen. Als der Betreiber der Bar und weitere Männer auftauchten, gab es Ärger.
Vorsitzender Richter: Offenbar hat hier Selbstjustiz stattgefunden
Die beiden mutmaßlichen Diebe wollten abhauen. Der Komplize des Angeklagten schlug mit einer Bierflasche auf den Chef der Shishabar ein. Der aber wehrte sich mit einem Faustschlag. Anschließend seien sie beide in die Bar gebracht worden, wo es weitere Schläge setzte, schilderte der Angeklagte. Er trug zwei blaue Augen sowie Prellungen davon und wurde zwei Tage stationär im Krankenhaus behandelt.
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„Offenbar hat hier Selbstjustiz stattgefunden“, betonte der Vorsitzende Richter. Da der Angeklagte zur Tatzeit 2,2 Promille Alkohol im Blut hatte, sei er vermindert schuldfähig gewesen. Der früher heroinabhängige Mann erklärte, er sei jetzt völlig drogenfrei. Gegen ihn sprach sein langes Vorstrafenregister, darunter auch zahlreiche Diebstähle. Es handle sich allerdings um versuchten Diebstahl geringwertiger Sachen und nicht um versuchten Raub, urteilten die Richter. Sie stellten das Strafverfahren ein, da der Wittener zuvor bereits wegen eines Drogendeliktes verurteilt worden war.