Witten. Auch Wittener, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen müssen, benötigen im Impfzentrum eine. Warum das Attest dort nicht gilt.
Was manche Wittener vielleicht noch nicht wissen: Auch im Impfzentrum Ennepetal ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht – sogar mit Attest.
Wer also vom Arzt bescheinigt bekommen hat, dass er aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen muss, der muss sich im Impfzentrum den dortigen Regeln fügen. Ausnahmen würden nicht gemacht. „Das gilt im Interesse der Gesundheit aller“, so Kreissprecher Ingo Niemann. Schließlich könnte derjenige ja positiv sein. Wer trotzdem keine solche Maske dabei hat, der bekommt vor Ort eine. In der Regel würden sich alle an die Maskenpflicht halten. Bis auf einen Vorfall habe es diesbezüglich bisher keine Beschwerden gegeben.
Erneuter Hinweis des Kreises: Am Bürgertelefon werden keine Impftermine vergeben
Und noch etwas: Täglich wählen Hunderte die Nummer des Bürgertelefons des Ennepe-Ruhr-Kreises. Um die Leitungen zu entlasten, weist der Kreis noch einmal darauf hin, dass über das Bürgertelefon keine Impftermine vergeben werden können. Auch sei es nicht mehr nötig, sich Impftermine über das Bürgertelefon bestätigen zu lassen.
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Das Problem, dass Termine zwar gebucht wurden, im System der Kassenärztlichen Vereinigung aber trotzdem nicht gespeichert waren, habe nur zu Beginn der Impfterminvergabe bestanden und trete inzwischen nicht mehr auf. Wer andere Fragen und Anliegen rund um das Corona-Virus hat, kann sich täglich von 8 bis 18 Uhr unter 02333-4031449 an das Bürgertelefon wenden.