Witten. Bei der Demo von Corona-Kritikern in Witten haben einige Teilnehmer keine Maske getragen. Warum das Ordnungsamt trotzdem keine Verstöße ahndete.
Nach der Kundgebung des selbst ernannten Heilers Gopal Norbert Klein werfen Leser die Frage auf: Hat das Ordnungsamt Maskenverstöße geahndet? Bei der Demonstration am Freitag, 26. März, auf dem Wittener Rathausplatz zeigten sich tatsächlich rund zehn der etwa 60 Teilnehmer ohne den vorgeschriebenen Mund-Nase-Schutz.
Der Eindruck vor Ort: Zu Beginn der Querdenker-Demo hatten Polizei und Ordnungsamt per Durchsage auf die geltenden Regeln hingewiesen, darunter die Maskenpflicht. Einige Teilnehmer seien dieser aber nicht nachgekommen. Ein paar Personen hätten sich auch mit Handschlag und Umarmungen begrüßt, was den Abstands- und Hygienebestimmungen zuwiderläuft.
Asthma reicht für ein Attest nicht aus
Die Polizei bestätigt diesen Eindruck. „Einige Teilnehmer wollten sich umarmen“, sagt Polizeisprecher Jens Artschwager, „da sind die Kollegen aber dazwischen gegangen“. Insgesamt habe es bei der Veranstaltung keine Auffälligkeiten und keine Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung gegeben. Die Teilnehmer, die keine Maske getragen haben, hätten ein Attest vorweisen können, so Artschwager.
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Ein Attest, das den Besitzer vom Tragen einer Maske befreit, sei die „ganz, ganz große Ausnahme“, sagt Dr. Arne Meinshausen von der Ärztlichen Qualitätsgemeinschaft Witten. „Asthma reicht da nicht aus.“ Von ihm erhielten nur die Patienten ein solches Dokument, „die so schwer Luft kriegen, dass ihnen mit Maske Sauerstoffmangel droht“.
Polizei: Atteste waren alle gültig
Ob das auf die Teilnehmer der Kundgebung am Freitag zutrifft, lässt sich nicht überprüfen. Anders als es etwa in Bochum vorgekommen ist, hätten sich alle Atteste bei der Demo in Witten aber als gültig herausgestellt, sagt Polizeisprecher Jens Artschwager. Allerdings, gibt Stadtsprecher Jörg Schäfer zu bedenken, sei teilweise „nicht aus dem Stand zu erkennen, ob alle Atteste korrekt sind“.
Auch sei die Anzahl dieser Dokumente gemäß den Kollegen aus dem Ordnungsamt am Freitag „auffällig“ gewesen. Ordnungsamt und Polizei hätten Teilnehmer ohne Maske zwar aktiv angesprochen, „bei dem Klientel, das da war, hat das aber nur bedingt Eindruck gemacht“, gibt Schäfer den Eindruck seiner Kollegen wieder.
Ob es nicht unüblich sei, dass eine zweistellige Zahl an Teilnehmern einer Demo mit rund 60 Personen ein solches Attest vorweisen könne? Polizei und Ordnungsamt hätten die Dokumente der Corona-Kritiker überprüft und keine Fehler feststellen können, so Polizeisprecher Artschwager.
50 Euro bei Maskenverstößen in der Wittener Innenstadt
Hier gilt in Witten die Maskenpflicht
Seit dem 9. März 2021 gilt in der Wittener Innenstadt wieder die Maskenpflicht. Montags bis samstags von acht bis 20 Uhr müssen Passanten mindestens eine Alltagsmaske tragen. Diese dürfe auch nicht abgenommen werden, um etwa zu essen, trinken oder zu rauchen, heißt es auf der Website der Stadt: https://www.witten.de/rathaus-service/corona-infos/maskenpflicht/Auf diesen Plätzen und Straßen gilt die Maskenpflicht aktuell: Rathausplatz, Marktstraße (ab Uthmannstraße), Johannisstraße 4-20, Kornmarkt, Bahnhofstraße 1-73, Berliner Platz, Berliner Straße, Vorplatz Stadtgalerie, Hauptstraße 8 bis Bahnhofstraße, Ruhrstraße 1-48.
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes war am Freitag gleichsam doppelt vorgeschrieben: einmal wegen der Kundgebung – lediglich der Redner ist während des Sprechens befreit –, zum anderen gilt auf dem Rathausplatz ohnehin Maskenpflicht. Wer sich in der Innenstadt ein Eis kauft, darf es dort nicht essen. „Eis kaufen, raustragen aus der Zone, dann schlecken“, umschreibt der Stadtsprecher die Regel.
Da sich Wittener vermehrt nicht an diese Vorgaben gehalten hätten, will das Ordnungsamt hier nun besonders konsequent durchgreifen. Einige maskenlose Bürger hätten etwa leere Kaffeebecher mit sich herumgetragen oder eine Zigarette, die nie angezündet wurde, so Schäfer. Eine Alibi-Handlung, um die fehlende Maske zu rechtfertigen? Fest steht jedenfalls: Wer den Mundschutz in der Wittener Innenstadt absetzt, der muss mit einem Bußgeld von 50 Euro plus Gebühren rechnen.