Witten. Nach dem Messerangriff auf die Security im Rathaus durfte ein 34-jähriger Wittener auch in einem früheren Fall nicht auf Milde hoffen.
Wegen Körperverletzung war ein heute 34-jähriger Mann aus Witten in erster Instanz zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Am Donnerstag verhandelte das Landgericht Bochum erneut in dieser Sache, weil er Berufung eingelegt hatte. Der Angeklagte hoffte, eine Bewährungsstrafe zu erhalten. Doch daraus wurde nichts.
Schließlich sitzt der Mann erneut in Untersuchungshaft. Er soll am 12. Januar mit einem Messer auf einen Security-Mitarbeiter im Wittener Rathaus losgegangen sein. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen. Angeblich soll der Täter aus Wut und Verärgerung gehandelt haben, weil man ihn nicht ohne Termin in die Bürgerberatung lassen wollte. Die Ermittlungen laufen noch und eine Anklage in diesem Fall liegt noch nicht vor.
Keine „positive Sozialprognose“ für Wittener
Dennoch zeigten die neue Tat sowie eine vorherige weitere Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung, ebenfalls mit einem Messer begangen, dass dem Mann aktuell keine positive Sozialprognose gestellt werden könne. Das betonten die Richter am Donnerstag. Somit wurde die Berufung gegen das Urteil des Wittener Schöffengerichts verworfen und es bleibt bei der verhängten einjährigen Haftstrafe.
Der Angeklagte hatte am 20. Juli 2020 am Rheinischen Esel einen Bekannten getroffen. Es kam zu einer Schlägerei, in deren Verlauf er das Opfer niederschlug und auf den Mann eintrat. Das Opfer erlitt unter anderem einen Nasenbeinbruch und musste zweimal operiert werden.