Witten. Das Land ist in der Inzidenzstufe 1. Welche Folgen dies in Witten ab Montag (26.7.) beim Einkaufen, beim Friseur und im Restaurant hat.

Obwohl der EN-Kreis sich weiter in der Inzidenzstufe 0 befindet, gelten ab Montag wieder Einschränkungen für die Wirtschaft, Vereine und Bürger im EN-Kreis. Der Grund: Das Land NRW liegt am Samstag (24.7.) zum achten Mal bei einer Inzidenz über 10. Am Samstag lag die Landesinzidenz bei 16,8. Daher wird das Land in die Inzidenzstufe 1 zurückgestuft. Dies hat Folgen auch in Witten.

Ab Montag gilt wieder eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen. Und zwar nicht nur im Öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern etwa auch in Gaststätten, Museen, Zoos, bei Gottesdiensten, Versammlungen und bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen. Verpflichtend muss auch in Witten dann mindestens eine medizinische Maske getragen werden.

Wittener Einzelhandel darf wieder nur einen Kunden auf zehn Quadratmetern ins Geschäft lassen

Ausnahmen gelten - nach Angaben des Landes - in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie. Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je zehn Quadratmetern. Bei Versammlungen und Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden. In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.

Bei Großveranstaltungen mit über 500 Menschen - etwa bei Sport- oder Kulturveranstaltungen - und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2000 Besuchern am Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1. Bis zum 27. August sind Volks- und Schützenfeste und ähnliches, Tagungen mit über 1000 Teilnehmern sowie etwa der Betrieb von Diskotheken und Clubs in Innenräumen untersagt.