Witten. In Witten stehen am Mittwoch (2.6.) neue Lockerungen an. Seit fünf Werktagen liegt die Inzidenz unter dem Wert 35. Welche Regeln jetzt gelten.
Seit Wochen befindet sich die Inzidenz in Witten und im EN-Kreis im Sinkflug. Und nun halten auch endlich sommerliche Temperaturen Einzug. Die nun möglichen Lockerungen kommen also gerade recht. Doch was gilt aktuell überhaupt in Witten? An der Maskenpflicht in der Innenstadt will Witten zum Beispiel festhalten. Ein Überblick.
Kontaktbeschränkungen
Bislang: Im öffentlichen Raum darf sich eine beliebige Zahl Angehöriger aus drei Haushalten treffen, außerdem zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten, dann allerdings mit Test.
Ab Mittwoch (2.06.): Jetzt dürfen sich Angehörige aus fünf Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Werden es mehr, ist ein Test nötig. Maximal können bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten – etwa bei einer Hochzeit – zusammenkommen.
Gastronomie
Bislang: Restaurants, Cafés und Bars dürfen im Innenbereich Gäste empfangen, die ein negatives Testergebnis vorweisen können. Im Außenbereich entfällt die Testpflicht.
Ab Mittwoch (2.06.): Die geltenden Regeln bleiben auch bei einer Inzidenz unter 35 bestehen.
Handel
Bislang:Kundinnen und Kunden in Witten dürfen ohne Termin und Test shoppen. Allerdings gilt: Nur eine Person pro zehn Quadratmeter.
Ab Mittwoch (2.06.): Die Sonderregel für Geschäfte mit einer Größe von über 800 Quadratmetern fällt weg. Diese Sonderregel besagt bislang: Auf der Fläche, die die 800 Quadratmeter übersteigt, darf sich weiter nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter aufhalten.
Kultur und Veranstaltungen
Bislang: Museen dürfen ohne Termin besucht werden. Auch Konzert-, Theater- und Kinobesuche sind möglich, allerdings nur für maximal 500 Personen in Innenräumen mit Sitzplatz und negativem Testergebnis.
Witten erreicht Inzidenzstufe 1
Seit Freitag, 28. Mai, gelten in Witten die Öffnungsschritte der Inzidenzstufe 2. Diese greifen, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz fünf Werktage am Stück stabil unter dem Wert 50 liegt. Erreicht der EN-Kreis fünf Werktage am Stück eine Inzidenz unter 35, treten am übernächsten Werktag die Regeln der Inzidenzstufe 1 in Kraft. Das ist in Witten am Mittwoch, 2. Juni, der Fall.
Ab Mittwoch (2.06.): Veranstaltungen dürfen mit maximal 1000 Personen stattfinden. Sie müssen einen negativen Test vorweisen und es muss einen Sitzplan (Sitzordnung nach Schachbrettmuster) geben, etwa im Kino oder Theater.
Freizeit
Bislang: Bäder, Saunen, Indoorspielplätze dürfen für eine begrenzte Personenanzahl öffnen. Auch Freibäder und andere Außenanlagen wie Minigolf-Plätze können Besucher empfangen. Ausflugsfahrten mit Schiffen und historischen Eisenbahnen sind wieder möglich. Für all das gilt eine Testpflicht.
Ab Mittwoch (2.06.): Für Freibäder entfällt nun die Testpflicht. Bordelle dürfen öffnen, hier gilt aber eine Testpflicht. Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen bis zu 100 Personen mit negativem Test empfangen.
Sport
Bislang: Kontaktsport ist draußen mit maximal 25 Personen erlaubt, die ein negatives Testergebnis vorweisen müssen. Kontaktfreier Sport ist draußen ohne Personenbegrenzung und ohne Test möglich. Auch in Fitnessstudios und anderen Räumen können sich beliebig viele Menschen kontaktfrei körperlich betätigen. Bei Kontaktsport in Innenräumen gibt es eine Begrenzung auf zwölf Personen, deren Kontakte nachverfolgt werden und die ein negatives Testergebnis vorlegen müssen.
Ab Mittwoch (2.06.): Kontaktsport ist nun drinnen und draußen mit bis zu 100 Personen erlaubt. Die Testpflicht gilt weiterhin.
Ausschlaggebend für die Öffnungsschritte und Lockerungen ist der Inzidenzwert des EN-Kreises, der aktuell bei 27,2 liegt. Zwar stieg der Wert in den vergangenen Tagen immer wieder leicht an, einen konkreten Grund gebe es dafür aber nicht, so Kreissprecher Ingo Niemann. „Wenn es bei diesen niedrigen Inzidenzen an einem Tag drei oder vier Fälle mehr als zuvor gibt, steigt der Wert sofort spürbar“, erklärt er. In Witten liegt die Inzidenz sogar unter der des Kreises, am Dienstag (1.06.) bei 16,3.