Wattenscheid-Mitte. Ein Anwohner macht mobil: Was die Stadt Bochum zunächst abgelehnt hat, will die Politik nun unterstützen – eine erweiterte Verkehrsberuhigung.
Den Charakter der Durchgangsstraße ist die Parkstraße nie ganz los geworden. Denn die tempohemmenden Schwellen sind nur im südlichen Teil zwischen Marienstraße und dem Kolumbarium St. Pius eingebaut. Ab dieser Stelle bis zum Beisenkamp wird der Straßenraum außerdem deutlich breiter. Das soll geändert werden, so die förmliche Anregung an den Oberbürgermeister nach Paragraf 24 der Gemeindeordnung.
Thema im Bezirk Wattenscheid
Das Tiefbauamt hatte allerdings diesen Antrag nach Prüfung abgelehnt, um der Planung von Radwegen nicht vorzugreifen. Denn die Parkstraße soll unter anderem als Verbindung zum Radschnellweg 1 umgestaltet werden, der ganz in der Nähe verläuft. Die Bezirksvertretung Wattenscheid urteilte nun aber mit Mehrheit, eine weitere Verkehrsberuhigung an dieser Stelle sei auch in nächster Zeit schon sinnvoll.
Albert Heidel als direkter Anwohner schilderte, Auslöser für seinen Antrag sei gewesen, dass er einen Beinahe-Unfall mit zwei Kindern auf dem Fahrrad erleben musste. „Auf dem nördlichen Abschnitt geben die Autofahrer hinter den Schwellen wieder Gas“, beschrieb er seine Beobachtungen. Und die Ausweisung als Anliegerstraße sei hier kaum zu kontrollieren.
Bezirk Wattenscheid für Maßnahmen
Die Bezirksvertretung sah das ebenso und setzt sich daher für zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen ein. Das könnten Kunststoffschwellen, Blumenkübel oder andere mobile Elemente sein, und man könne das sogar aus dem Haushalt der Bezirksvertretung, dem 6000-Euro-„Feuerwehrtopf“ finanzieren. Auf die Umsetzung der Radwegeplanung müsse außerdem nicht gewartet werden, denn die tempo-hemmenden Elemente könnten ohne Schwierigkeiten so eingebaut werden, dass Radfahrer seitlich vorbeikommen können.
Selbst die Sperre durch Poller auf halber Strecke oder die Ausweisung als Einbahnstraße am Ende des schmaleren Straßenstücks solle durchaus überprüft werden, lautete eine der Anregungen, die dem Tiefbauamt mitgegeben wurden. Ein Ortstermin soll zur Klärung von Details dienen.
Anwohnerrecht laut Gemeindeordnung NRW
In der Gemeindeordnung ist festgehalten: Jeder, der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden.Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu unterrichten.
Das Stadtteilparlament war vor allem der Argumentation von Albert Heidel gefolgt, immerhin gebe es in diesem Bereich drei Zugänge zum Stadtgarten. Schon deshalb sei es sinnvoll, den Verkehr hier zu beruhigen. Denn es entstünden Gefahrensituationen für Besucher, gerade Familien mit Kindern, ganze Gruppen aus der Kita an der Stresemannstraße und für die Bewohner des geriatrischen Zentrums im Marien-Hospital, die in den Stadtgarten gehen.
Selbst die Installation der Geschwindigkeitsanzeige habe wenig Auswirkungen auf den Verkehr, weil sie nur in südlicher Richtung auslöse. Die Verwaltung soll nun prüfen, wann die Anbindung der Parkstraße an den Radschnellweg anstehe und nach einem Ortstermin eine Vorlage für den Bezirk fertigen.