Velbert. Wahlplakate überall. An Laternen, auf Aufstellern an Plakatwänden. Wo die Parteien werben dürfen und was sie dabei alles beachten müssen.

Manch einer mag sich auf dem Weg durchs Velberter Industriegebiet in den vergangenen Tagen und Wochen gewundert haben, denn wortwörtlich über Nacht wurden nahezu sämtliche Laternenmasten plakatiert. Und das von ausschließlich einer Partei. Auch einige Leserinnen und Leser haben sich mit der Beobachtung an diese Zeitung gewandt, darunter auch mit der Frage: „Dürfen die das überhaupt?“

Generell gibt es städtische Vorgaben, an die sich die Parteien beim Anbringen der Wahlwerbung halten müssen. Es dürfen maximal drei Flexiplex-Hohlkammerplakate verschiedener Parteien an einem Mast/Standort befestigt werden. Pro Partei darf nur ein Plakat pro Standort angebracht werden.

An diesen Stellen in Velbert darf keine Wahlwerbung angebracht werden

Zehn Meter vor und hinter Ampeln darf Wahlwerbung nicht angebracht werden, wenn dadurch die Sicht auf Ampel oder wartende Fußgänger beeinträchtigt ist. Ebenfalls dürfen zehn Meter vor und hinter Fußgängerüberwegen keine Wahlwerbungen angebracht werden.

Außerdem sind Kreisverkehre für Plakatierung mit Wahlwerbung tabu, ebenso 15 Meter davor oder dahinter und auch an angrenzenden Grünflachen ist Wahlwerbung nicht erlaubt. An Verkehrszeichen oder aber an Bäumen - samt ihrer Schutzvorrichtungen - oder an Blumen- und Pflanzbeeten ist Wahlwerbung unzulässig.

Erlaubt wiederum ist Wahlwerbung an privaten Gebäuden, sofern alle anderen Kriterien berücksichtigt werden und der Eigentümer damit einverstanden ist.

Wer Wahlplakate anbringt, muss zudem darauf achten, dass dadurch generell der Verkehr nicht gefährdet oder behindert wird. Daher muss auf Gehwegen mindestens ein Streifen von 1,50 Meter Breite freigehalten werden. Der Einblick in Schaufenster darf zudem nicht beeinträchtigt sein. Auf Gehwegen müssen die Plakate mindestens in einer Höhe von zwei Metern angebracht, auf Radwegen in einer Höhe von 2,80 Meter. Wer die Plakate angebracht hat, muss regelmäßig prüfen, ob die Anbringung noch ordnungsgemäß ist. Auch auf einen ordnungsgemäßen Zustand muss geachtet werden, Verschmutzungen müssen umgehend beseitigt werden.

Kontakt zum Velberter Ordnungsamt

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes Velbert sind unter der Rufnummer 02051262500 oder per E-Mail unter kod@velbert.de erreichbar. Die Service Rufnummer ist Montag bis Freitag von 7 bis 22 Uhr besetzt..

Und wer plant, Dreieckständer, Klappaufsteller oder ähnliche Werbeträger aufzustellen, muss dies im Vorfeld für jeden Standort beantragen. Das gilt übrigens nicht nur für Parteien im Wahlkampf, sondern ganz allgemein - also etwa auch für Vereine oder Kultureinrichtungen, die Werbung für sich und ihre Veranstaltungen machen wollen.

Beschwerden nimmt das Velberter Ordnungsamt entgegen

Wenn all diese Auflagen erfüllt sind, dürfen Parteien also so viele Plakate hintereinander anbringen, wie sie möchten, egal ob es sich beispielsweise um einen oder um 20 Laternenmasten handelt. Parteien werden keine Plätze zugewiesen, sie haben die freie Wahl, innerhalb der Auflagen zu entscheiden, wo sie Werbung machen möchten. Allerdings gibt es noch eine weitere Vorgabe, denn spätestens eine Woche nach der Wahl müssen sämtliche Plakate wieder entfernt werden.

Beschwerden oder Feststellungen nimmt der Kommunale Ordnungsdienst entgegen. Die Mitarbeitenden werden dann die entsprechenden Parteien dazu auffordern, den Missstand zu beseitigen. Sollte eine Partei dem nicht nachkommen, können Bußgelder verhängt werden. Alternativ können entsprechende Plakate auch im Wege der Ersatzvornahme durch einen Dritten abgehängt werden. Die Kosten hierfür würde die Stadt Velbert dann der jeweiligen Partei in Rechnung stellen.