Heiligenhaus / Velbert. Beschmiert, abgerissen, zerstört: Wer durch die Stadt fährt, sieht zahlreiche verunstaltete Plakate der Parteien zur Bundestagswahl. Was die Polizei sagt.

Wer die Ratinger Straße in Heiligenhaus entlangfährt, sollte auf einem großen Wahlplakat der Grünen zur Bundestagswahl eigentlich Robert Habeck und den Slogan „Wir schützen nicht das Klima, sondern: Menschen“ sehen und lesen können. Stattdessen prangte dort - mit schwarzer Sprühfarbe verändert: „Wir schützen das Klima. Mehr nicht.“

Es ist eins von zahlreichen Wahlplakaten in Velbert und Heiligenhaus, die in den vergangenen Tagen Vandalismus zum Opfer gefallen sind. Da trägt CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz plötzlich einen Bart, da fehlt auf Kerstin Grieses Plakat eine Ecke, Plakate der AfD sehen so aus, als hätte jemand wild auf sie eingeprügelt.

Noch keine Häufung in Velbert und Heiligenhaus

Von einer auffälligen Häufung will die Polizei (noch) nicht sprechen. Laut Daniel Uebber von der Polizeipressestelle sei die Anzahl der Anzeigen von Parteien nicht höher als in den Vorjahren. Denn: „Das Thema haben wir leider im Vorfeld jeder Wahl.“ Allerdings hat auch er schon zahlreiche verunstaltete Plakate gesehen: „Es scheint schon so zu sein: Je hitziger die Debatten und je verhärteter die Positionen, desto eher vergehen sich Menschen an Wahlplakaten.“

Täter kann sogar Freiheitsstrafe drohen

Dabei, das betont Uebber, handele es sich nicht um ein Kavaliersdelikt. „Es ist Sachbeschädigung.“ Und wer im Strafgesetzbuch blättert, kann dort unter Paragraf 303 lesen: „Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.“

An der Pinner Straße in Heiligenhaus waren die Plakate am Freitag (noch) unbeschädigt. 
An der Pinner Straße in Heiligenhaus waren die Plakate am Freitag (noch) unbeschädigt.  © WAZ | Philipp Nieländer

Plakate mitnehmen ist Diebstahl

Heißt: Es ist laut Gesetz egal, ob man das Plakat zerreißt, überklebt oder übermalt. Der Tatbestand einer Sachbeschädigung gilt als erfüllt, wenn das Plakat nachher nicht mehr so aussieht wie vorher. Werden die Plakate mitgenommen, handelt es sich hingegen um Diebstahl. „Wir geben diese Fälle zusätzlich auch an den Staatsschutz“, so Polizei-Sprecher Uebber.

Jan Heinisch war besonders betroffen

Im Landtagswahlkampf 2022 war Jan Heinisch besonders von Vandalismus betroffen: „Damals war es eine Person, die mit großer Energie und immer ähnlichen Sprüchen meine Plakate beschädigt hat“, erinnert er sich: „Zerstörungen sind kein legitimes Instrument politischer Meinungsäußerung“. Damals setzte die CDU eine Belohnung aus - und am Ende konnte der Verursacher gefasst werden.

„Rechnet man die Taten dieser Person heraus, hielten sich die Sachbeschädigungen halbwegs in Grenzen“, so Heinisch, der auch Kreisvorsitzender der CDU ist. Das sei in diesem Jahr anders: Aus allen Städten würden Wahlkampfteams zum Teil massive Beschädigungen melden - „und alle Parteien leiden darunter“, so Heinisch. „Wir leben offenbar in einer extrem polarisierenden Zeit und die jüngsten Diskussionen haben dem noch mal einen richtigen Schub gegeben.“

Zahlreiche Wahlplakate ausgetauscht

Am Samstag hat die CDU zahlreiche Wahlplakate ausgetauscht bzw. ersetzt. Schwieriger ist das bei den großen Plakattafeln, die als „Wesselmänner“ bezeichnet werden. „Da muss eine Firma anrücken. Die ist zwar sehr auf Zack, aber es kostet auch richtig Geld, gerade wenn Kleinserien-Plakate betroffen sind“, so Heinisch. Ob die Partei Anzeige erstatte, mache man von Fall zu Fall abhängig. Bei bestimmten Parolen - wenn beispielsweise zum Töten bestimmter Politiker aufgefordert wird - gebe es keine Diskussion: „Dann erstatten wir Anzeige.“