Velbert. Die Grundsteuer B in Velbert wird neu berechnet. Ab 2025 zahlen einige Immobilienbesitzer und Mieter mehr, andere weniger. Die Details.

Ab dem 1. Januar 2025 werden zahlreiche Velberter Haus- und Wohnungsbesitzer, aber auch Mieter, stärker zur Kasse gebeten. Für sie steigt die Grundsteuer B. Andere Immobilieneigentümer und Mieter werden bei der Grundsteuer B in Velbert hingegen entlastet. Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll auf 931 Prozent ansteigen. Insgesamt sollen allerdings Eigentümer von Wohnimmobilien stärker belastet werden als Eigner von Gewerbeimmobilien. Das hat der Haupt- und Finanzausschuss des Rates jetzt beschlossen.

Stadt Velbert hat keine Mehreinnahmen

Die Stadt Velbert habe dadurch aber keine Mehreinnahmen, betont die Kämmerei, denn die Grundsteuerreform sollte aufkommensneutral sein.

Die Neuberechnung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nötig geworden, das die bisherige Besteuerung von Grundstücken als grundgesetzwidrig eingeordnet hatte. Daraufhin verabschiedeten Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform, das sogenannte Bundesmodell. Es gab eine Öffnungsklausel, von denen einige Bundesländer Gebrauch machten, das Land NRW allerdings nicht. Nach dem Bundesmodell gibt es nur einen einheitlichen Steuersatz für Gewerbe- und Wohnimmobilien.

Kommunen könne selbst entscheiden

Das Land NRW hat seinen Kommunen aber freigestellt, ob sie einheitlich besteuern wollen, oder aber differenziert – dass also für Nicht-Wohngrundstücke ein höherer Hebesatz fällig würde. Es gibt widersprüchliche juristische Gutachten zu den differenzierten Hebesätzen. Velbert hat sich daher für das Bundesmodell entschieden. „Sollten sich die differenzierten Hebesätze später als gesetzeswidrig erweisen, müsste die Stadt die Steuereinnahmen bis dahin zurückzahlen, das könnte Millionenausfälle bedeuten“, führte Stadtkämmerer Christoph Peitz in der Ausschusssitzung aus. Denn bestandsfähige Steuerbescheide könnten nicht rückwirkend ersetzt werden, so dass der Stadt Einnahmen dann fehlen würden.

Neun Städte im Kreis handeln einheitlich

Im Kreis Mettmann haben sich neun Städte, teils nach längerem Hin und Her, für das Bundesmodell ausgesprochen. Nur in Erkrath habe sich, so Peitz, die Politik für das differenzierte Modell entschieden, entgegen der Empfehlung der eigenen Verwaltung.

Protest von der Linken

In der Sitzung des Velberter Hauptausschusses plädierte Jörg Möller von den Linken vehement für das Differenzierungsmodell. „Die Velberter Bürger müssen nun 2,3 Millionen Euro mehr als vorher zahlen, während das Gewerbe entlastet wird.“ Das sei für die Bürger unerträglich und schmälere die Kaufkraft in der Stadt.

So werden die Grundstücke belastet

Wie tief müssen die Immobilien- und Grundstückseigentümer in Velbert künftig in die Tasche greifen? Nach den Berechnungen des Stadtkämmerers müssen gut 13.000 Velberter Eigentümer von Wohngrundstücken künftig mehr Euro für die Grundsteuer berappen. Für rund 4000 Grundstücke handelt es sich dabei um bis zu 99 Euro im Jahr, weitere rund 4000 kommen auf Beträge von 100 bis 249 Euro mehr, 3600 zahlen 250 bis 499 Euro mehr, für rund 1700 werden 500 bis 1000 Euro mehr fällig und für 549 sind es sogar mehr als 1000 Euro. Während rund 7000 Grundstücke mit 0 bis 49 Prozent mehr belastetet werden, sind es für 110 mehr als 1000 Prozent.

Für manchen Grundstücke werden weniger Steuer fällig

Aber es werden auch rund 8000 Grundstücke entlastet. So zahlen die Eigentümer für rund 4370 Grundstücke – und das sind die meisten – bis zu 99 Euro weniger. Für 2500 müssen 100 bis 249 Euro weniger im Jahr berappt werden. Und 296 Grundstücke werden sogar um 1000 Euro und mehr pro anno entlastet. In Prozentzahlen ausgedrückt wird für meisten (3241) 20 bis 39 Prozent weniger gezahlt. Zehn Grundstücke werden sogar um 80 bis 100 Prozent weniger belastet.

Die Grundsteuer B

Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an inländischen Grundstücken und deren Bebauung, die der Eigentümer zu zahlen hat. Auf Mieter kann sie umgelegt werden. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden – mit einem bundesweiten Aufkommen von rund 15 Mrd. Euro im Jahr 2023. Während die Grundsteuer A für landwirtschaftlich genutzte Flächen angewendet wird, gilt die Grundsteuer B für baulich nutzbare, unbebaut oder bebaut.