Velbert. Abgelaufener Tüv? Ein Fahrer, der keine Transportlizenz hat? Horrorszenarien für Velberter Eltern vor Schulausflügen. Wann die Polizei wie hilft.

Kurz vor den Sommerferien geht es für viele Velberter Schülerinnen und Schüler auf Klassenfahrt. Während bei den Kids vielleicht die Sorge vor Heimweh überwiegt – oder die Frage, ob man sich auch mit den Freunden gut versteht –, denken Eltern darüber nach, ob das Kind alles dabei hat und vor allem, ob es sicher unterwegs ist.

Ein Horrorszenario ist, wenn der Bus verunfallt. Und was ist, wenn der Bus gar nicht verkehrstüchtig ist, oder aber der Fahrer die Klasse gar nicht transportieren darf? Das kontrolliert vor der Abfahrt von Kindergartengruppen oder Schulklassen die Polizei. Die aber kommt nicht automatisch vor jedem Ausflug mit einem angemieteten Bus, sondern lediglich auf Anfrage.

Busse werden können vor Klassenfahrt in Velbert kontrolliert werden

Diane Dulischewski von der Polizeipressestelle Mettmann erklärt: „Egal ob Eltern oder Lehrer, die Ausflüge können im Vorfeld bei uns angemeldet werden, mit der Bitte um eine Überprüfung.“ Allerdings „bitte nicht am selben Tag, wir benötigen etwas Vorlaufzeit, damit die Kollegen auch die Kapazität für die Kontrolle haben“.

Drei Wochen Vorlaufzeit erbittet sich die Polizei. Zertifizierte Kontrollbeamte kommen dann rechtzeitig zum Abfahrtsort und prüfen den Zustand des Busses und auch das eingesetzte Fahrpersonal. Die Polizei-Sprecherin erklärt: „Die Kollegen prüfen die technischen Einrichtungen, die Eignung und Berechtigung des Fahrers und die Lenk- und Ruhezeiten.“ Über diese Kontrollen werden die Busunternehmen auch im Vorfeld in Kenntnis gesetzt. Umso erstaunlicher ist es, dass sich folgender Fall Ende Mai in Hilden zutrug:

Ausflug von Kindergartengruppe endet, bevor er begonnen hat

Jüngst sorgte eben diese Kontrolle bei einer Kindergartengruppe dafür, dass der Ausflug mit dem Bus ins Wasser fiel. Die Kontrollbeamten stellten fest, dass der Reisebus wegen erheblicher Brems- und Lenkmängel durch die Hauptuntersuchung beim Tüv gefallen war. Doch damit nicht genug: So verfügte der 55-jährige Fahrer, gleichzeitig Halter des elf Jahre alten Busses, auch nicht über die benötigte Transportlizenz.

Obendrein stellten die Beamten erhebliche Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten bei dem Fahrer fest. Für die Kinder ging es zu einem Alternativausflug, gegen den Busfahrer wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Zudem durfte er lediglich bis zur nächsten Werkstatt fahren. Solch ein Fall ist auch für die Experten selten.

Kontrollen von Bussen werden regelmäßig beansprucht

In der Regel, das betont die Pressesprecherin, „gibt es bei den Kontrollen keine gravierenden Mängel“. Wenn etwas auffalle, dann seien es meist „die Lenk- und Ruhezeiten.“ Die Kontrollen von Bussen, die für Schul- oder Kindergartenausflüge gebucht werden, bietet die Polizei schon seit über zehn Jahren an und sie werden regelmäßig in Anspruch genommen.

Die kostenfreie Untersuchung kann auf der Homepage der Polizei unter https://mettmann.polizei.nrw/artikel/sicher-mit-dem-bus-unterwegs angemeldet werden. Allgemeine Fragen rund um die Reisebuskontrollen beantwortet die Polizei telefonisch: 02104 9825130