Langenberg. Die Betreiber des Kletterparks in Langenberg wollten gegen ein Urteil Berufung einlegen. Doch dann änderte das Land die Corona-Schutzverordnung.

Pierre Francois Marteau ist frustriert. Denn der Betreiber des Waldabenteuers darf den Kletterpark auch weiterhin nicht öffnen. Da hilft es auch wenig, dass es inzwischen eine einheitliche Regelung für ganz Nordrhein-Westfalen gibt. Denn wie die zustande gekommen ist, ärgert ihn eigentlich noch mehr.

Freizeit, nicht Freizeitsport

Nicht nur Familien nutzen den Kletterpark in Langenberg – auch Vereine kommen gerne hier hin. So wie hier die Ehrenamtlichen der Langenberger Sportgemeinschaft.
Nicht nur Familien nutzen den Kletterpark in Langenberg – auch Vereine kommen gerne hier hin. So wie hier die Ehrenamtlichen der Langenberger Sportgemeinschaft. © FUNKE Foto Services | Carsten Klein

Aber der Reihe nach: Wie bereits berichtet hatte die Stadt Velbert nach der alten Corona-Schutzverordnung die Wahl: Stuft sie den Kletterpark als Freizeitsporteinrichtung ein (Paragraf 9, Corona-Schutzverordnung), darf er öffnen. Stuft sie ihn als Freizeiteinrichtung ein (Paragraf 10) dann nicht.

Die Stadt Velbert entschied sich für Letzteres. Da aber andere ähnliche Parks im Land – unter anderem in Hennef (Regierungsbezirk Köln) oder Oberhausen (Regierungsbezirk Düsseldorf) – öffnen durften, zog Marteau vor das Verwaltungsgericht in Düsseldorf.

Gleiches Gericht, anderes Urteil

Die Kammer entschied gegen ihn, gab der Stadt Recht. „Da habe ich dann gedacht: Ok, ich gebe auf“, sagt Marteau. Doch dann gab es ein weiteres Urteil: Gleiches Gericht, andere Kammer, anderes Ergebnis. „Der Kletterwald Niederrhein hat unsere Anklage 1:1 an das Verwaltungsgericht Düsseldorf gesendet und im Gegensatz zu uns Recht erhalten und darf öffnen“, teilte Langenbergs Parkleiter Nils Labude vor einer Woche mit. „Der Richter hat in diesem Fall genau unseren genannten Argumenten für eine Öffnung zugestimmt.“

Für Pierre Francois Marteau war dieses Urteil eine Motivation: „Vor dem Oberverwaltungsgericht hätte ich also in einer Berufung eine 50-prozentige Chance auf Erfolg gehabt“, sagt er. Mit Hinweisen auf das Urteil pro Kletterwald Niederrhein und den offenen Brief der Aerosol-Forscher zu Aktivitäten an der frischen Luft bereitete er gemeinsam mit seinem Anwalt die Berufung vor.

Land ändert Verordnung

Doch kaum war das Dokument in der Post und unterwegs zum Gericht, veröffentlichte die Landesregierung eine Neufassung der Corona-Schutzverordnung. Darin werden nun Kletterparks allgemein als Freizeiteinrichtung eingestuft. Keiner darf öffnen, wer schon offen hatte, muss wieder schließen.

Erleichtert ob der nun landesweit einheitlichen Regelung ist Marteau aber nicht. Ganz im Gegenteil. „Ich bin schockiert“, sagt der Parkbetreiber. „Statt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts abzuwarten, werden hier ohne Rücksicht Fakten geschaffen.“ Er habe den Eindruck, dass die Landesregierung dem Gericht habe zuvor kommen wollen.

Betreiber kritisiert Vorgehen

Auch das gehört zum Waldabenteuer Langenberg: Der Vorplatz des Bistros „Das Baumhaus“ diente im Sommer 2019 als Bühne für das Open-Air-Kino der „FilmSchauPlätze NRW“.
Auch das gehört zum Waldabenteuer Langenberg: Der Vorplatz des Bistros „Das Baumhaus“ diente im Sommer 2019 als Bühne für das Open-Air-Kino der „FilmSchauPlätze NRW“. © Unbekannt | Sabine Niewalda

„Da hat meiner Meinung nach jemand gesehen, dass es zwei verschiedene Urteile gibt und dass es in der Berufung eventuell eine Entscheidung geben könnte, die der Landesregierung nicht gefällt“, ärgert sich Marteau. „Daraufhin ist in der Verordnung der Text ein wenig geändert worden und schon hat sich die Sache erledigt.“

Marteau nennt das Vorgehen „schlechte politische Führung, Verneinung des Rechtsstaats und Bevormundung von Gerichten.“ Für ihn sei das Vorgehen der Landesregierung „so willkürlich. Ich bin fassungslos, sauer.“

Andere Bundesländer, andere Reaktionen

Zumal die Vorgeschichte bereits im März angefangen habe: „Da habe ich bereits in Düsseldorf angefragt und um eine einheitliche Regelung gebeten.“ Doch es habe keine Reaktion gegeben. Anders in Rheinland-Pfalz. Auch hier betreibt Marteau einen Kletterpark. „Innerhalb von zwei Wochen hatte ich eine Antwort“, sagt er.

„Die hat mir zwar nicht gefallen, war aber wenigstens für das ganze Bundesland einheitlich. Damit konnte ich noch irgendwie leben.“ Ähnliches haben ihm Kollegen aus Schleswig-Holstein berichtet. „Aber hier in NRW wird lieber alles nach unten delegiert, jede Kommune kann für sich entscheiden.“

Betreiber will nicht aufgeben

Er wolle nun weiter versuchen einen Weg zu finden, dass Kletterparks doch als Freizeitsporteinrichtung eingestuft werden, auch wenn er nicht wisse, wie. „Sonst bleiben uns nur noch zwei Möglichkeiten“, sagt Pierre Francois Marteau. „Darauf hoffen, dass der Inzidenzwert schnell unter 100 sinkt oder, dass in der Politik doch noch so etwas wie Common Sense Einzug hält.“

Schließlich zeige die aktuelle Forschung, dass bei Aktivitäten im Freien die Ansteckungsgefahr deutlich geringer sei als in geschlossenen Räumen. „Und wir haben ein sehr gutes Hygienekonzept, das auch letztes Jahr im Sommer schon gegriffen hat.