Wuppertal. Streit zweier Autofahrerinnen auf der Autobahn endet in einer Verfolgungsjagd quer durch die Velberter Innenstadt. Polizeibeamte schlichten.
Auslöser war eine gefährliche Begegnung auf nächtlich-dunkler Autobahn, was folgte war eine beängstigende Verfolgungsjagd zweier BMW um Velbert und bis in die Stadtmitte. Die Szene endete auf dem Parkplatz der Polizei: Die eine Seite wollte sich retten, die andere wollte sich beschweren. Das Ergebnis vor dem Landgericht Wuppertal sind 800 Euro Strafe und Fahrverbot für eine der beiden Fahrerinnen (29) wegen Nötigung bei einem Ausbremsmanöver. Die beiden Frauen im zweiten Wagen - beide 27 Jahre alt - leiden unter Angstvorstellungen und konnten nur unter Tränen aussagen.
Laut Feststellungen wollten die beiden jüngeren Frauen am Abend des 26. Januar 2020 von Heiligenhaus nach Velbert, wo die Fahrerin wohnte. Sie war von der Autobahn A44 auf die A535 abgebogen und überholte ein Fahrzeug. Dabei bemerkte sie einen weiteren Wagen hinter sich, und schätzte den Abstand für ausreichend ein. Dabei handelte es sich um das Auto der Angeklagten, die mit ihrem Mann unterwegs war. Sie fuhr mit greller Lichthupe dicht auf. Angaben ihres Mannes zufolge steuerte sie bremsend fast in den Mittelstreifen. Beide Seiten berichten, die jeweils andere Gruppe habe Mittelfinger gezeigt.
An der Anschlussstelle Velbert fuhr die verfolgte Autofahrerin ab
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Weiter den Angaben der Frauen aus dem vorausfahrenden Wagen zufolge fuhren sie rechts, als Platz war. Die Angeklagte sei ohne zu blinken vor gefahren und habe abrupt gebremst. Und nein, es sei kein Hindernis vor ihr zu sehen gewesen. An dieser Stelle rief die geschädigte Fahrerin ihrer Begleiterin zu, sie solle die Polizei anrufen. An der Anschlussstelle Velbert fuhr sie ab. Zu ihrem Entsetzen tat der andere BMW das Gleiche.
Die Angeklagte begründete, sie sei damals schwanger gewesen: „Ich wollte auf dem Seitenstreifen schnell was trinken, weil mir schlecht war vor Aufregung.“ Die andere Fahrerin sagte: „Sie hat gewinkt - ‘komm her!’“ Da habe sie es endgültig mit der Angst zu tun bekommen.
Verfolgungsfahrt durch die Velberter Innenstadt
Es folgte eine Fahrt mit womöglich weiteren, gefährlichen Drängelversuchen der Angeklagten durch die Stadt. Im vorausfahrenden, fliehenden Auto suchte die Beifahrerin auf ihrem Handy den Weg zur Polizei heraus. Dort auf dem Parkplatz löste sich die Situation auf: Polizisten trennten die Gruppen und begannen die Ermittlungen.
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Die jüngere, geschädigte Fahrerin berichtete, sie sei während ihrer Aussage in Tränen ausgebrochen: „Ich konnte nicht mehr. Ich habe noch gefragt, ob die Polizisten uns nach Hause fahren könnten, aber das durften sie nicht. Ich bin dann selber über Umwege heim gefahren. Ich habe seitdem total Verfolgungsangst.“ Die Beifahrerin sagte: „Ich hatte Todesangst.“ Die Angeklagte und ihr Mann wiederum waren nach dem Geschehen ins Krankenhaus gefahren - zur Sicherheit wegen der Schwangerschaft.
Die Richterin glaubt der Geschädigten
Im Landgericht kommentierte die vorsitzende Richterin, die Situation zwischen den Gruppen habe sich aufgeschaukelt, und stellte klar: „Ich glaube den Geschädigten.“ Das gab den Ausschlag: Die 29-Jährige nahm ihr Rechtsmittel zurück, damit ist das Urteil des Amtsgerichts Velbert rechtskräftig. Die Strafe entspricht den Einkünften der Frau von 40 Tagen.
>>>Nötigung
- Aggressives Ausbremsen kann als Nötigung strafbar sein, wenn der oder die Geschädigte die Tat durch massive Angst als Gewalt erlebt.
- Die Strafe beträgt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, außerdem Fahrverbot bis zu drei Monate.
- Darüber hinaus kann rücksichtsloses Falschfahren beim Überholen als Straßenverkehrsgefährdung strafbar sein. Dann müssen Täter mit Verlust der Fahrerlaubnis rechnen.