Velbert. Zwischen 19 und acht Uhr darf sich niemand auf den Spielplätzen und in den städtischen Parks aufhalten. Grund sind die hohen Coronazahlen.

Die in Velbert seit 1. April geltende Allgemeinverfügung mit einem zwischen 19 Uhr und 8 Uhr zeitlich beschränkten Nutzungs- und Verweilverbot auf öffentlichen Spielplätzen, in öffentlichen Parkanlagen und auf Schulhöfen ist verlängert worden. Darauf weist die Stadt Velbert hin. Grund sind die weiterhin hohen Corona-Inzidenzwerte. Die Verlängerung ist zunächst befristet bis 14. Mai 2021, 24 Uhr und ist veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 9 / 2021 (www.velbert.de/aktuelles/amtsblatt).

Verweilverbot

Nach der nun weiter geltenden Allgemeinverfügung ist die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen (einschließlich der als Spielflächen ausgewiesenen Schulhöfe) von 19 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages untersagt. Zudem besteht ein Verweilverbot von 19 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages auf dem Gelände des Höferparks (Freizeitpark Nordstadt), des Pferdemarktes sowie im Herminghauspark. Wer dort erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen.