Kreis Mettmann. Rechtsextreme Kürzel sind deutschlandweit verboten. Grundsätzlich dürfen Kennzeichen nicht gegen „gute Sitten verstoßen“.

Wer ein Auto im Kreis Mettmann anmelden möchte, kann im Internet ganz einfach schauen, ob sein Wunschkennzeichen verfügbar ist. Denn wer trägt nicht gerne seine Initialen oder das Geburtsdatum auf dem Nummernschild?

Wer bei der Prüfung allerdings genauer hinschaut, wird einen verhältnismäßig kleinen Hinweis erkennen können: „Die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA, SS sind unzulässig.“ Und das aus gewichtigem Grunde: „HJ“ ist die allgemeine Abkürzung für „Hitlerjugend“, „KZ“ für „Konzentrationslager“, „NS“ für Nationalsozialismus“, „SA“ für „Sturmabteilung“ und „SS“ für „Schutzstaffel“; alles Begriffe aus und über die Nazi-Zeit.

Kürzel sind in ganz Deutschlandverboten

Auch das funktioniert mit einem Mettmanner Kennzeichen.
Auch das funktioniert mit einem Mettmanner Kennzeichen. © WAZ FotoPool | Alexandra Roth


„Die Kombinationen sind verboten, weil schon davon ausgegangen werden muss, dass Menschen, die diese Kombinationen auf den Nummernschildern haben wollen, eine Botschaft senden möchten“, sagt Daniela Hitzemann, Pressesprecherin des Kreises Mettmann.

Verboten sind diese Abkürzungen übrigens nicht nur im Kreis, sondern in der gesamten Bundesrepublik: Das Innenministerium hatte sie vor einigen Jahrzehnten indiziert, nachdem aufgefallen war, dass vielerorts Rechtsextreme derartige Kennzeichenkombinationen benutzten.

Abgesehen von den bundesweit verbotenen Kombinationen darf jedes Bundesland und sogar jede Kommune für sich weitere Verbote aussprechen. So ist etwa in Köln der Einzelbuchstabe „Z“ verboten, weil daraus die Kombination „K-Z“ werden würde.

Auch andere Konstellationen werden geprüft

Sonderbar bleibt, dass „HH“ (Abkürzung für „Heil Hitler“) auf dem Kennzeichen nicht verboten ist, genauso wenig wie Jahreszahlen. Prinzipiell wären damit also Kombinationen wie „HH-1933“ möglich. Dass ein potenzieller Antragssteller damit aber wirklich durchkommt ist unwahrscheinlich: Denn in Paragraph acht, Absatz eins der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) heißt es: „Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.“

Mitarbeiter der Zulassungsstelle schauen genau hin

Und dieser Paragraph wird durchaus angewandt: In Düsseldorf entschied das Verwaltungsgericht, eine derartige „sittenwidrige“ Kennzeichen-Kombination einzuziehen. Daniela Hitzemann sagt: „Wenn wir aufmerksame Kollegen in der Zulassungsstelle haben, werden die bei der Anmerkung einer solchen Kombination mit Sicherheit fragen: ,Möchten Sie das wirklich?’“

Übrigens werden in den verantwortlichen Zulassungsstellen nicht nur rechtsextreme Kodierungen diskutiert: „2015 wurde besprochen, ob ,IS’ [Abkürzung für die Terrororganisation ,Islamischer Staat’; Anm. d. Red.] verboten werden sollte“, erzählt Hitzemann. Schlussendlich blieb die Konstellation legal.

Anders sieht es zum Beispiel in Düsseldorf mit der Kennzeichen-Kombination „D-KP“, Abkürzung für „Deutsche Kommunistische Partei“ aus: Die Variation ist weiterhin verboten. Im Kreis Mettmann gibt es aktuell keine nur hier untersagten Kennzeichen-Kombinationen.