Oberhausen. Mofa-Fahrer müssen jährlich ihre Kennzeichen wechseln. Wer das nicht macht, hat keine gültige Versicherung, macht sich strafbar und muss zahlen.

Farbwechsel bei Mofa-Schildern: Ab dem 1. März müssen alle Mofa-Schilder grün sein. Wer dann noch mit einem blauen Kennzeichen auf der Straße unterwegs ist, hat nicht nur keinen Versicherungsschutz mehr, sondern macht sich auch noch strafbar, schreibt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. in einer Pressemitteilung.

Das Bußgeld für Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen beträgt 40 Euro. Weitere Sanktionen, wie eine höhere Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr können bei dieser Straftat folgen. Die Kennzeichenfarbe wird jährlich gewechselt. So lässt sich auf einen Blick feststellen, ob das Kennzeichen für das Jahr gültig ist oder nicht.

Für alle motorisierten Zwei- und Vierräder bis zu 50 Kubikzentimetern Hubraum ist ein Versicherungsschild verpflichtend, erklärt Ingo Aulbach, Sprecher des Bezirks Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Dazu zählen Mofas und Leichtmofas, Mopeds oder Kleinkrafträder und auch Krankenrollstühle, die schneller als sechs km/h fahren.

Versicherungszuschlag bei S-Pedelecs

Ein neues Schild beziehungsweise eine neue Haftpflichtversicherung ist ein Jahr gültig und kostet zwischen 50 und 130 Euro bei der Versicherung. Der Haftpflichtschutz für Zweiräder leistet Schadensersatz bei finanziellen Ansprüchen an Geschädigte nach einem Unfall mit Personen-, Sach- oder Vermögensschaden. Liegt keine Versicherung vor, muss der Fahrer für den gesamten Schaden aufkommen. Für Schäden am eigenen Fahrzeug oder als Diebstahlschutz muss zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden.

Für S-Pedelecs, die rein elektrisch mit Tretunterstützung bis maximal 45 km/h schnell fahren, ist ebenfalls eine gesonderte Haftpflichtversicherung und ein neues Versicherungskennzeichen nötig. Bei einem dreirädrigen Kleinkraftrad oder einem vierrädrigen Leicht-Kfz mit Mofa-Kennzeichen kostet die Versicherung einen Zuschlag von etwa 20 bis 30 Euro.

Versicherungsnachweis in Form eines Stickers bei E-Scootern

Auch E-Scooter benötigen einen Versicherungsnachweis. Anders als bei Mofas wird kein Blechschild am Heck des Scooters angeschraubt, sondern der Versicherungsnachweis muss in Form eines Stickers gut sichtbar hinten aufgeklebt sein. Die Besonderheit an E-Scootern ist, dass diese bereits ab 14. Jahren von Jugendlichen ohne Führerschein und Helm gefahren werden dürfen.

Bei der Schilderausgabe wird die Technik des Mofas nicht kontrolliert. Frisierte Fahrzeuge bleiben weiterhin illegal, betont Aulbach: „Die Haftpflichtversicherung zahlt nach einem verursachten Unfall zwar den Schaden des Unfallopfers, holt sich aber später das Geld vom Schädiger zurück. Daher lohnt sich Frisieren nicht.“