Oberhausen. In kaum einem anderen Oberhausener Stadtteil ist der Parkraum so knapp wie im Marienviertel. Die Vielzahl von Regelungen erschwert den Durchblick.

Es wäre mal eine lohnenswerte Aufgabe für einen Stadtraumforscher, in übersichtlicher Form herauszufinden, auf welchen Flächen im Marienviertel in Alt-Oberhausen legal geparkt werden darf. Denn auch für einen verständigen und gesetzestreuen Autofahrer ist das auf den ersten Blick oft nicht leicht festzustellen: deshalb hier der Live-Bericht mitten aus dem Parkraum-Dschungel.

Hier soll es vor allem um die Schillerstraße gehen, die gerade im Abschnitt zwischen Mülheimer Straße und Arndtstraße beispielhaft für den großen Parkdruck und die Vielfalt der daraus resultierenden Parkplatzregelungen steht. Aus Richtung Mülheimer Straße kommend ist zum Beispiel auf der linken Seite das Parken schräg zur Fahrtrichtung ausdrücklich erlaubt, obwohl die dortigen Parkstreifen eher für ein Parken parallel zur Fahrbahn ausgelegt sind. Ein spezielles offizelles Hinweisschild zeigt an, dass man hier trotzdem schräg zur Fahrrichtung parken darf, wobei dann ein Teil der Motorhaube auf dem Bürgersteig steht. Auch das ist per Hinweisschild ausdrücklich gestattet und wird entsprechend rege genutzt. Sowohl von Anwohnern mit Anwohnerparkausweis als auch von Besuchern des Viertels mit einem am Automaten gelösten Parkschein.

Komplizierter sieht es auf der rechten Straßenseite aus. Hier ist aus Richtung Mülheimer Straße zunächst das Parken auf den Parkstreifen parallel zur Fahrbahn erlaubt; danach aber laut Beschilderung und entsprechendem Pfeil nicht mehr. Gleichwohl gibt es dort auf der rechten Seite zwischen den Baumscheiben im weiteren Straßenverlauf größere Freiflächen, die trotzdem immer wieder fürs Parken genutzt werden, oft auch mit der Motorhaube Richtung Hauswand. Umso weniger Platz bleibt für Passanten.

Unübersichtliche Lage: ein Delikt vom 1. Juli 2024 und ein umstrittener „Tatort“

Diese unübersichtliche Lage führt gerade im Marienviertel wahrscheinlich zu einer recht hohen Zahl an Knöllchen und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Ein jüngstes Beispiel dazu: Am Montag, 1. Juli 2024, hat ein Oberhausener im Marienviertel (Schillerstraße) auf verbotene Weise geparkt, doch bei der Ahndung des Delikts bzw. der Anhörung dazu hat selbst die Stadtverwaltung den Überblick verloren. Dem 66-Jährigen ist ein Parkdelikt an der direkt benachbarten Arndtstraße zur Last gelegt worden, obwohl Fotos beweisen, dass die geahndete Situation nicht zu dieser Ortsangabe passt. Die Stadt hat nach einem schriftlichen Protest des 66-Jährigen das Verfahren eingestellt und zugleich ein neues Verfahren eröffnet, diesmal mit dem korrekten „Tatort“: die Schillerstraße.

Arndtstraße oder Schillerstraße? Beim Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen einen Oberhausener (66) hat selbst die Stadt den Überblick verloren.
Arndtstraße oder Schillerstraße? Beim Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen einen Oberhausener (66) hat selbst die Stadt den Überblick verloren. © WAZ | Michael Bresgott

Doch der betroffene Bürger wehrt sich auch gegen dieses Verfahren, weil er meint, dass auch die neue Ortsangabe der Stadtverwaltung zum Parkverstoß vom 1. Juli 2024 falsch bzw. nicht präzise genug sei. Hier wird es besonders kompliziert. Es spielen einzelne Hausnummern der Schillerstraße eine Rolle und die Größe der gerade erwähnten Freiflächen zwischen den Baumscheiben: Der Oberhausener argumentiert, dass sein 4,70 Meter langer Kombi gar nicht auf der von der Stadtverwaltung identifizierten Fläche in entsprechender Ausrichtung gestanden haben kann, weil dieser Bereich dafür deutlich zu klein sei. Dieser Einspruch liegt derzeit der Stadt vor; wie die Sache ausgeht, ist noch unklar.

Tatort muss konkret genug sein, „um Gegenstand des Vorwurfs erkennen zu können“

Doch vieles spricht offenbar dafür, dass die Stadt ihr Verfahren durchziehen kann, denn die Verwaltung erklärt auf Anfrage dieser Redaktion: „Weicht die Tatort-Angabe im Rahmen des Tatvorwurfs nur unerheblich vom tatsächlichen Tatort ab (zum Beispiel im Falle der Angabe einer unmittelbar neben dem Tatort gelegenen Hausnummer), ist die Angabe (. . .) konkret genug, um den Gegenstand des Vorwurfs erkennen zu können.“

Dem Oberhausener droht also ein möglicherweise ziemlich saftiges Bußgeld. Denn bei einem niedrigeren Verwarngeld, also einem simplen Knöllchen, wird es aller Wahrscheinlichkeit nach nicht bleiben: Und das regt den Mann besonders auf: „Ein normales Knöllchen hätte ich ja anstandslos akzeptiert. Aber ein Bußgeldverfahren scheint mir vor dem geschilderten Hintergrund doch ziemlich dreist.“ Wobei er mit „Hintergrund“ vor allem auch die ungenauen und aus seiner Sicht „absurden“ Ortsangaben der Stadtverwaltung meint. 

Der 66-Jährige argumentiert zudem, dass das Parken auf dem „sehr breiten Bürgersteig“ in dem entsprechenden Abschnitt der Schillerstraße jahrelang toleriert worden sei. Als er dann Anfang Juli aus einem mehrwöchigen Urlaub zurückgekehrt sei, sei er von dem drohenden Bußgeld völlig überrascht worden.

Wie auch immer diese Auseinandersetzung enden wird: Der Parkraum-Dschungel im Marienviertel wird sich in absehbarer Zeit kaum lichten, und die Schillerstraße liegt mitten im umkämpften Dickicht.