Oberhausen. In Oberhausen haben Mieter unangenehme Post vom Energieversorger bekommen. Er drohte, die Heizung abzustellen. Wie die Mahnung abläuft.

Der Schock bei Oberhausener Mietern an der Marktstraße saß tief: In einem Brief informierte der Energieversorger EVO, dass der Vermieter die Heizkosten nicht bezahlt hat. Daher müssten die Mieterinnen und Mieter damit rechnen, dass die Heizung abgestellt wird. Sie sollten sich schnellstmöglich mit dem Inhaber des Hauses in Verbindung setzen. Falls das nichts bringt, sollen sie Kontakt mit der EVO aufnehmen.

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Die Androhung, dass die Heizung abgestellt werden könnte, sorgt sogar im Sommer für Unwohlsein. Die Mieter an der Marktstraße fühlten sich überrumpelt und hilflos, weil sie ihre monatlichen Nebenkosten ja gezahlt hatten und der Vermieter für sie nicht zu erreichen war. Wir haben die EVO gefragt, wann so ein Brief verschickt wird.

Heizungssperre: So läuft das Mahnverfahren ab

Der Energieversorger betont, dass er die Endverbraucher schützen möchte, auch bei Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen des Vermieters. Deshalb gebe es ein dreistufiges Mahnverfahren:

  1. Bei Privat- und Gewerbekunden wird bei einer nicht gezahlten Rechnung zunächst an die Zahlung erinnert. Das ist die erste Mahnstufe. Diese Zahlungserinnerung wird nach einer Woche Verzug erstellt und abgeschickt. Die Kundin oder der Kunde hat dann erneut sieben Tage Zeit, die Rechnung zu begleichen. Die Zahlungserinnerung ist gebührenfrei.
  2. Hat die EVO mit dieser Zahlungserinnerung keinen Erfolg, bekommen die Kunden eine Mahnung. Das ist die zweite Mahnstufe. Es wird eine erneute Zahlungsfrist gewährt, diesmal von 28 Tagen. Die Mahnung kostet 1,50 Euro.
  3. Bei Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung und in allen TOB Verträgen wird geprüft, ob der angemahnte Betrag einen gewissen Schwellenwert überschreitet und ob ein Zahlungsverzug oberhalb der Höchstgrenze vorliegt. Sind diese Bedingungen erfüllt, wird der Kundin oder dem Kunden in der Mahnung die Sperrung der Energieversorgung angedroht (Androhungsschreiben).

Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, werde die offene Forderung „nur“ angemahnt, so die EVO. Wird die Rechnung weiterhin nicht gezahlt, wird ein sogenannter Sperrbeleg erzeugt. Darin steht, welche Posten nicht bezahlt wurden. Außerdem wird das konkrete Datum genannt, ab dem Heizung oder Strom tatsächlich gesperrt werden.

Mieterbund: Als Mieter keine offenen Forderungen begleichen

Bei Sammelheizungen, also in Mehrfamilienhäusern, schreibt die EVO vor der Sperrung zunächst die einzelnen Wohnungseigentümer oder Mieterinnen an. Dadurch hofft der Energieversorger, dass die Rechnung beglichen wird. Er erhöht also noch ein letztes Mal den Druck. Erfolgt kein Zahlungsausgleich, wird die Sperrung veranlasst. Die Sperrmitteilung kostet eine Gebühr.

Den Mietern des Hauses an der Marktstraße 188 flatterte unangenehme Post in den Briefkasten: Der Energieversorger drohte damit, die Heizung abzustellen.
Den Mietern des Hauses an der Marktstraße 188 flatterte unangenehme Post in den Briefkasten: Der Energieversorger drohte damit, die Heizung abzustellen. © FUNKE Foto Services | Martin Möller

Der Mieterbund Rhein-Ruhr kennt Fälle, in denen sich Mieter zusammengeschlossen haben, um die künftigen Forderungen zu begleichen. Zum Beispiel, wenn im Winter Eile geboten ist, damit die Heizung nicht ausgestellt wird. Der Mieterbund rät allerdings dazu, nur die künftigen Abschläge zu übernehmen, nicht aber die offenen Forderungen. Diese soll schließlich der Vermieter bezahlen. Auch sollte man als Einzelperson keine Unterschrift leisten, da das eine Verpflichtung darstellt. Die geleisteten Zahlungen sollten Mieter den Vermietern mitteilen mit der Aufforderung, diese Zahlungen mit der Miete zu verrechnen.