Oberhausen.. Das erste Berufungsverfahren im Arbeitnehmer-Streit mit dem Oberhausener Möbelhaus Rück vor dem Landesarbeitsgericht endet mit einem Vergleich.

Ohne Abfindungen geht der Personalabbau beim Möbelhaus Rück im Schladviertel nicht über die Bühne. Beim ersten Rechtsstreit mit einem ehemaligen Schreiner vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf schlossen beide Parteien am Montag einen Vergleich: Der Kläger, seit 1977 für Rück tätig, erreichte damit zwar sein Ziel nicht, wieder eingestellt zu werden. Aber der österreichische XXXL-Konzern, der das Möbelhaus 2014 übernahm, zahlt ihm 75.000 Euro Abfindung.

Der Schreiner wechselte Anfang 2015, wie viele seiner Kollegen, zu einer von zwei neuen Tochterfirmen, die den Betrieb des Möbelhauses übernahmen. In ähnlichen Fällen war Mitarbeitern in Aussicht gestellt worden, es bleibe für sie dann Alles beim Alten. Nur war das im Fall des jetzigen Klägers nicht so. Vielmehr kündigte das Möbelhaus der eigenen Tochterfirma, bei der er nun Schreiner war, bereits nach ei­nem halben Jahr den Dienstleistungsauftrag. Da diese Firma keine anderen Kunden hatte, kündigte sie ihm seine Stelle zum 31. März betriebsbedingt.

Nicht genügend konkrete Belege

Vor dem Arbeitsgericht Oberhausen hatte der Schreiner seine Kündigungsschutzklage im Januar noch gewonnen. Dem Landesarbeitsgericht fehlten jetzt aber, wie Sprecher Dr. Michael Gotthardt mitteilt, von beiden Seiten noch konkretere Belege für ihre Rechtsauffassungen. So habe der Kläger nicht genügend aufgezeigt, inwieweit es sich beim Bereich Schreinerei / Dekoration früher um den Teil eines Gesamtbetriebs handelte, dessen Rechtsnachfolger ihn jetzt wieder übernehmen müsste. XXXL wiederum habe nicht ausreichend genug das Gegenteil dargelegt. Ohne Vergleich wäre der Prozess vertagt worden.