Oberhausen. Abgeschafft wurden die Anliegerbeiträge für Straßenreparaturen in NRW nicht. Aber es gibt großzügige Fördergelder.
31 Straßen, für deren Neuaufbau Anwohner jeweils mit bezahlen müssen, sieht das neue Straßen- und Wegekonzept der Stadt in Alt-Oberhausen in den kommenden Jahren vor. Nach Protesten von Bürgern hat der Landtag in Düsseldorf die Spielregeln für diese Anliegerbeiträge 2019 zwar geändert und sie etwa zur Hälfte abgesenkt. Damit fallen sie aber je nach Straße und Umfang der nötigen Arbeiten immer noch vier bis fünfstellig für jeden betroffenen Grundeigentümer aus.
Die in diesem Jahr vorgesehenen Arbeiten dürften davon aber nicht mehr profitieren, weil sie dazu erst 2021 einzeln beschlossen werden müssten. Und dem muss eine Anwohnerversammlung vorausgehen, in der auch über Alternativen zu dem von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Ausbau diskutiert werden.
Die 2021 Betroffenen profitieren nicht mehr
Ein kompletter Ausbau einschließlich Kanalerneuerung ist für die Hausbergstraße (von Falkenstein- bis Hunsrückstraße), für die Hunsrückstraße (von Hausberg- bis Beckerstraße), beide im Knappenviertel, sowie für die Liebknechtstraße (von Martin-Luther- bis Brücktorstraße) im Bismarckviertel vorgesehen. Ein solch kompletter Neuaufbau ohne Kanalarbeiten ist für deren Abschnitt zwischen Martin-Luther- und Falkensteinstraße geplant.
Solche Arbeiten stehen außerdem für die Straße Heiderhöfen (von Lickenberg bis Fröbelplatz) in Alstaden an. Auf der Straße Bermensfeld (von Rudolf- bis Mellinghofer Straße) im gleichnamigen Viertel geht es nur um Kanalbau und einen neuen Radweg, auf der Bismarckstraße (zwischen Mülheimer und Lipperheidstraße) nur um neue Gehwege. Die Einbleckstraße (von Ripshorster bis Quellstraße) in Borbeck ist mit Fahrbahn und Gehweg an der Reihe, die Gustavstraße (von Hansa- bis Güterstraße) in Lirich nur mit Kanal und Fahrbahn, ebenso die Helmholtzstraße (von Stöckmann- bis Friedenstraße) in der Innenstadt.
2022 ist die Hansastraße komplett ohne Kanal zwischen Buschhausener und Duisburger Straße an der Reihe, ebenso die Kettwiger Straße sowie die Werdener Straße (von Nathland- bis Frintropstraße), beide im Hausmannsfeld.
Umfang der Arbeiten ganz verschieden
Sechs Straßen stehen für 2023 im Programm, alle mit kompletten Neuaufbauten, jedoch ohne Kanalarbeiten: die komplette Alstadener Straße, die komplette Flügelstraße, beide in Alstaden, ferner die Nathlandstraße (von Hausnummer 49 bis Stadtgrenze Essen), die Stockstraße (von Nathland- bis Frintoper Straße) und die Werdener Straße (von Frintroper bis Mühlenstraße), alle im Oberhausener Osten, sowie die Samlandstraße (ab Bonetstraße) in Styrum.
2024 sind sieben Straßen für Arbeiten vorgesehen: Um eine komplette Erneuerung ohne Kanalbau geht es auf der Straße Bermensfeld (von Hell- bis Nathlandstraße), auf der Hellstraße (von Stockstraße bis Bermensfeld), ferner auf der Schenkendorfstraße (von Mülheimer bis Liebknechtstraße) im Bismarckviertel sowie auf der Straße Stubbenbaum in Alstaden, schließlich auf der Wunderstraße (von Siebenbürgen- bis Ulmenstraße) in Lirich. Auf der Alleestraße (von Luisen- bis Weberstraße) in Lirich geht es nur um den Radweg, auf der Brücktorstraße (von Körner- bis Liebknechtstraße) nur um die Fahrbahn.
Fünf-Jahres-Programm endet 2025
Mit sechs weiteren Straßen endet das Fünf-Jahres-Programm 2025. Fünf von ihnen werden komplett erneuert, aber ohne Kanal: die Hahnenstraße (von Flur- bis Wehrstraße) und die Seilerstraße (von Prälat-Wirtz- bis Straßburger Straße), beide im Schladviertel, die Straße Katzenbruch sowie die Ripshorster Straße (von Osterfelder Straße bis DB-Brücke), beide im östlichen Stadtgebiet, und die Straße Schönefeld (von Rolanddamm bis Herderstraße) in Dümpten. Auf der Knappenstraße (von Königsberger bis Uhlandstraße) dagegen wird nur die Fahrbahndecke erneuert.
Info: Die neuen Spielregeln in NRW
Unter kompletter Erneuerung ist zu verstehen, dass neben der Fahrbahn auch Geh- und Radwege, soweit vorhanden, aufgearbeitet werden. Auch kann es sein, dass Radwege oder Parkstreifen mit Grünflächen dabei erstmals neu angelegt werden. Bislang wurden reine Wohnstraßen auch gern verkehrsberuhigt ausgebaut, also ohne separate Gehwege. Je nach Zustand ist auch neue Beleuchtung inbegriffen.
Über diese Details muss die Stadtverwaltung künftig in Anwohnerversammlungen informieren. Die Anwohner müssen die Gelegenheit bekommen, den Umfang der Arbeiten (und damit der Kosten) zu erfahren und Alternativen dazu. Der Rat der Stadt darf den endgültigen Ausbau erst beschließen, wenn er über den Ausgang der Anwohnerversammlung informiert wurde.
Solche Versammlungen hat es auch schon bisher gegeben. Sie waren aber nicht vorgeschrieben. Neu ist: Ausbauten, die in diesem Sinne erst 2021 beschlossen werden, können für Fördermittel des Landes NRW angemeldet werden. Dadurch würden sich die Anliegerbeiträge, so ist es geplant, in etwa halbieren.