Oberhausen. Oberhausen hat einen Fünf-Jahres-Plan veröffentlicht, wo überall im Stadtgebiet Straßen renoviert werden -- und Bürger zahlen müssen.

In Nordrhein-Westfalen ist es trotz der Proteste von betroffenen Bürgern dabei geblieben: Anwohner müssen für Straßen, die neu hergestellt werden, einen Teil der Renovierungskosten bezahlen. Schließlich wird durch die Straßensanierung das gesamte Umfeld aufgewertet -- und kann zu steigenden Immobilienwerten führen. Allerdings kann der Kostenbeitrag je Hauseigentümer bis zu 15.000 Euro betragen, in Einzelfällen auch mehr.

In Osterfeld sind davon bis 2025 insgesamt acht Straßen betroffen. Das geht aus dem neuen Straßen- und Wegekonzept hervor, das von den politischen Gremien der Stadt Oberhausen beschlossen wurde.

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Die Proteste der Bürger gegen die Anliegerbeiträge haben aber dazu geführt, dass die Ausbaupläne den Anwohnern zwingend vorgestellt werden müssen, insbesondere auch Ausbauvarianten, die sie weniger hoch belasten. Außerdem macht das Straßen- und Wegekonzept die in den nächsten Jahren anstehenden Bauarbeiten übersichtlicher: Es fasst Arbeiten an Straßenlaternen, Abwasserkanal, Bürgersteigen und Straßenaufbau zusammen.

Fördermittel vermindern Kosten für  Anwohner

Eine verbindliche Beschlussfassung stellt das Konzept aber nicht dar. Über jede Straßenrenovierung muss der Stadtrat entscheiden - nach einer Versammlung der Anwohner. Bei Bauarbeiten, die erst in diesem Jahr oder später beschlossen werden, gewährt das Land außerdem neue Fördermittel. Sie sollen dazu beitragen, die Kosten für die Anwohner zu verringern. Wie die jeweiligen Baukosten ausfallen, das geht aus dem neuen Straßen- und Wegekonzept noch nicht hervor.

Noch in diesem Jahr sind solche Bauarbeiten, deren Kosten die Anwohner mittragen müssen, auf der Amselstraße, der Hertastraße, der Vestischen Straße, der Vogesenstraße und auf der Tackenbergstraße im Stadtbezirk Osterfeld vorgesehen (siehe Grafik). Hier die Details:

Baukosten für Abwasserkanäle nur anteilig

Die Amselstraße ist auf ganzer Länge betroffen. Von der Teutoburger Straße bis zur Buschstraße wird aber nur ihr Aufbau erneuert, nicht aber der unter ihr verlegte Kanal. Umgekehrt ist es im Abschnitt zwischen Busch- und Hasenstraße so, dass der Abwasserkanal und die darüber liegende Fahrbahn erneuert werden. Ob auch der Kanal saniert wird, ist für die Höhe der Anliegerbeiträge wichtig. Die Anlieger müssen für denjenigen Anteil an den Kanalbaukosten aufkommen, der auf die Ableitung des auf die Straße niedergehenden Regens entfällt.

Ausschließlich um Arbeiten am Abwasserkanal geht es bei der Hertastraße im Abschnitt zwischen Vestische Straße und Hermannstadtstraße. Kanal und Fahrbahn der Vestischen Straße werden zwischen Gartendom und Fahnhorststraße neu gebaut. Auf der Vogesenstraße geht es zwischen Birkenstraße und Harmannsweilerstraße wieder nur um Kanalarbeiten. Auf der Tackenbergstraße sind zwischen Elpenbach- und Musfeldstraße nur die Gehwege betroffen.

Von Straße zu Straße unterschiedlich

Für 2022 ist in Osterfeld nur vorgesehen, die Vestische Straße weiter auszubauen. Zwischen Fahnhorststraße und Zum Steigerhaus geht es dabei um die Geh- und Radwege. Im Abschnitt von Kapellenstraße bis Ackerstraße sind nur Kanalarbeiten geplant.

2023 sollen die schon vor Jahren begonnenen Arbeiten auf der Richard-Dehmel-Straße fortgesetzt werden. Betroffen ist der Abschnitt von Tackenberg- bis Nikolaus-Groß-Straße, allerdings wird hier nur der Abwasserkanal saniert. Einzig die komplette Bocholter Straße steht bisher im Jahre 2024 auf dem Straßenrenovierungs-Programm. Ihr Aufbau wird komplett erneuert, aber ohne vorangehende Kanalarbeiten.

2025 sind in Osterfeld im Fünf-Jahres-Plan bisher nur Arbeiten auf der Schleifmühlenstraße vorgesehen, wo die Fahrbahn neu aufgebaut wird.

In weiteren Artikeln führen wir in den nächsten Tagen die Straßen auf, die die Stadt Oberhausen in Sterkrade und Alt-Oberhausen bis 2025 erneuern will und für die Anwohner voraussichtlich Anlieger-Straßenbaubeiträge zahlen müssen.

Anliegerbeiträge sind in vielen Bundesländern ganz abgeschafft, in NRW allerdings nicht

In vielen NRW-Städten stritten Bürger über die Beteiligung an den Straßenbaukosten: Anlieger sahen es nicht mehr ein, an der Straßenrenovierung über Beiträge beteiligt zu werden. In Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen sind die Straßenbaubeiträge in den vergangenen Jahren ganz abgeschafft worden. Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein haben es den Städten selbst überlassen, ob sie sie in Zukunft noch erheben wollen oder nicht. In Baden-Württemberg hat es solche Zahlungen nie gegeben.

In NRW sind bei einer Volksinitiative 2018/19 über 400.000 Unterschriften für die Abschaffung der Anliegerbeiträge gesammelt worden. Dennoch hat sich die SPD im Landtag mit einem entsprechenden Antrag nicht durchgesetzt. Die Mehrheit aus CDU und FDP setzte stattdessen Erleichterungen bei den Zahlungen durch.

So stehen künftig Fördermittel des Landes bereit, durch die die Kosten für die Bürger um bis zur Hälfte verringert werden können. Auch wurden eine großzügige Ratenzahlung bei niedriger Verzinsung und eine Härtefallregelung für Eckgrundstücke eingeführt.