Oberhausen. Ein 27-Jähriger aus Oberhausen hatte einen Online-Shop für Sex-Spielzeuge gegründet, jedoch die angebotene Ware nie geliefert. Er hatte wohl auf das Schamgefühl seiner geprellten Kunden gehofft. Zwei Geschädigte erstatteten jedoch Strafanzeige.
Welche Frau geht schon zur Polizei, wenn ein im Internet bestellter Vibrator nicht geliefert wird? Er hat wohl auf das Schamgefühl seiner geprellten Kunden gehofft, als er diverses Sex-Spielzeug im Internet zum Kauf anbot, aber nicht lieferte. Zwei Geschädigte erstatteten dann aber doch Strafanzeige, das Amtsgericht verurteilte den 27-jährigen Online-Händler gestern zu einer Haftstrafe von sechs Monaten.
Dabei hatte der gelernte Rettungsassistent gehofft, noch einmal mit einem blauen Auge davonzukommen, zumal auch der Staatsanwalt für eine Bewährungsstrafe plädierte. Richter Peter Dück kannte den Angeklagten allerdings noch aus einem vorangegangenen Verfahren und war anderer Meinung: „Da macht sich der Staat doch lächerlich“, wenn man jemandem immer und immer wieder eine letzte Chance gewähre.
Chance verwirkt
Ebenfalls wegen Internet-Betrügereien verurteilte ihn das Amtsgericht nämlich vor fast auf den Tag genau zwei Jahren - am 22. Mai 2009 - zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung (Bewährungszeit: drei Jahre). Ein Jahr später - also unter laufender Bewährung - eröffnete er dann wieder zwei Online-Shops, „in der Absicht, weiterhin Kunden um den jeweiligen Kaufpreis zu betrügen“, wie es in der Anklageschrift heißt.
„Mein Mandant ist wahrlich kein guter Geschäftsmann“, bat der Anwalt des Oberhauseners in seinem Plädoyer um ein mildes Urteil. Die Bestellungen der beiden Geschädigten seien „einfach irgendwie untergegangen“, erklärte dieser.
Richter Dück glaubte das nicht. „Die Belehrung in der ersten Verhandlung war eindeutig. Der Angeklagte hatte seine Chance und hat sie verwirkt.“
Die Strafe kann der 27-Jährige im offenen Vollzug absitzen, seine Arbeit - derzeit ein Nebenjob - muss er also nicht aufgeben.