Oberhausen. 26 ehemalige Mitarbeiter haben den Vorwurf des Betrugs gegen Verantwortliche des XXXL-Möbelhauses Rück erhoben. Ohne Sozialausgleich gekündigt.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt nun doch gegen Verantwortliche des XXXL-Möbelhauses Rück wegen Betrugs. Anlass ist die Strafanzeige von Anfang März, die 26 gekündigte Mitarbeiter unterschrieben haben. Sie fühlen sich in ihrem Vermögen geschädigt.

Denn sie waren 2014, nach dem Verkauf des Möbelhauses an den österreichischen XXXL-Konzern, einer Empfehlung ih­res neuen Arbeitgebers gefolgt. Der wollte zum Jahreswechsel 2011/ 2015, dass sie einem Wechsel zu einer neuen Tochterfirma zustimmten. Das taten sie dann auch. Sie vertrauten dabei der Information des Ar­beitgebers, dadurch würde sich für sie nichts ändern.

Tochterfirma war mittellos

Das dicke Ende kam im Sommer 2015, als die Tochterfirma ihnen betriebsbedingt kündigte. Mit 14-tägiger Kündigungsfrist hatte die Mutterfirma der Tochter den Auftrag entzogen. Die Tochter aber war mittellos, hatte keine anderen Auftraggeber. Wären die Mitarbeiter bei der Mutterfirma geblieben, hätte mit ihnen über Abfindungen verhandelt werden müssen.

Zunächst sah die Staatsanwaltschaft keinerlei Anhaltspunkte für Betrug. Nach einer Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft wird jetzt aber doch ermittelt, bestätigte eine Sprecherin. Erste Ergebnisse soll es im Spätherbst geben.