Mülheim. Auch im Jahr 2021 bleiben die Stromkosten für Mülheimer Verbraucher hoch. Der örtliche Grundversorger schneidet im Preisvergleich schlecht ab.

Mülheims Stromverbraucher werden auch 2021 mit hohen Kosten belastet. Die Deckelung der Umlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) seitens des Bundes sorgt am Strommarkt Mülheim nicht für eine Entlastung der Verbraucher, wie ein aktueller Preisvergleich zeigt.

Die Bundesregierung hat die EEG-Umlage auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, gleichzeitig steigen jedoch andere Abgaben, Umlagen und (im bundesweiten Durchschnitt) die Stromnetzgebühren. Obwohl es Spielräume für Preissenkungen gegeben habe, stellte das Verbraucherportal Verivox.de bereits im vergangenen Herbst fest, sehe die Mehrheit von Stromanbietern offenbar keinen Anlass dazu, Preise zu senken.

Preisvergleich zeigt: Preise bleiben nahezu auf stabil hohem Niveau

Der Trend bestätigt sich mit Blick auf einen Mülheimer Musterhaushalt mit vier Personen und einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden Strom. Konnte man diese Menge Strom zu Jahresbeginn für knapp mehr als 1100 Euro bei einem Anbieter beziehen, der im Mülheimer Stromvertrieb mitmischt, so liegt in einem aktuellen Vergleich der preisgünstigste Anbieter nur knapp unter 1100 Euro.

Unter Beachtung der Empfehlungen der Verbraucherzentrale hinsichtlich der Vertragskonditionen kommt der Tarif "Tibber Energy" des Ökostrom-Anbieters Tibber am günstigsten daher. Das norwegische Startup Tibber ist seit 2016 am Markt und rühmt sich damit, grünen Strom angeblich zum Selbstkostenpreis anzubieten.

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Nur an der Grundgebühr (aktuell im Mülheimer Tarif 11,44 Euro im Monat) verdiene man, heißt es von dem Unternehmen, das sich bei Geldgebern am Kapitalmarkt mit Millionensummen versorgt hat, um den deutschen Strommarkt anzugreifen. Mit dem Geld reagiert Tibber auf kurzfristige Schwankungen an der Strombörse. Tibber verlangt für 4000 Kilowattstunden Strom von einem Mülheimer Haushalt aktuell 1073,53 Euro im Jahr.

Grundversorger Eon weiter mit sehr hohen Preisen

Im Preisvergleich schlecht schneidet abermals der Mülheimer Grundversorger, mittlerweile Eon (früher RWE/Innogy), ab. So zahlt benannter Musterhaushalt im Grundsversorger-Tarif "Strom Klassik" bei Eon für 4000 Kilowattstunden 1360,99 Euro - im Jahr gut 220 bis 280 Euro mehr als bei vergleichbaren Angeboten der Kategorie "preisgünstig". Auch die günstigsten Eon-Tarife liegen noch mehr als 200 Euro über dem von Tibber und gut 140 Euro über den Tarifen von Anbietern wie der Energieversorgung Pirna oder der Maingau Ernergie Gesellschaft, die im aktuellen Preisvergleich die zweit- bzw, drittgünstigsten Angebote machen.

Besser als Eon schneidet im Preisvergleich die Medl als örtliche Versorgerin ab. Die Medl bietet ihren Kunden Ökostrom an. Im seit Juli 2020 gültigen Tarif "medlstrompur" kosten die 4000 Kilowattstunden 1161,36 Euro. Die Medl positioniert sich im Preisvergleich, der Empfehlungen der Verbraucherzentrale berücksichtigt, damit knapp im vorderen Drittel.

Portale im Netz geben Orientierung für einen Anbieterwechsel

Bekanntlich bietet der örtliche Versorger auch Kombi-Tarife für Strom und Gas an, allerdings hat die Medl ihre Gaspreise zum neuen Jahr mit Verweis auf die neue CO2-Steuer um mehr als zehn Prozent erhöht.

Wer seinen Stromanbieter wechseln will, findet im Netz Portale wie Verivox.de und Check24.de, die einem dem Wechsel leicht machen. Die Preisvergleiche der Portale, die Provisionen von Stromanbietern kassieren, die über deren Seiten neue Kunden vermittelt wurden, sind allerdings mit gebotener Vorsicht anzustellen. 

Tipps der Verbraucherzentrale für einen Tarif-Vergleich

Wer das für sich passende Angebot finden will, sollte sich an dem orientieren, was die Verbraucherzentrale NRW für die Voreinstellungen zum Preisvergleich an Änderungen empfiehlt:

- Einen Bonus, den Anbieter für einen Wechsel oder nach Ablauf einer bestimmten Vertragslaufzeit gewähren, sollten Verbraucher „nicht einrechnen lassen, um die Jahreskosten besser einschätzen zu können“, heißt es. Wichtig ist auch, sich die Bedingungen bewusst zu machen, an die eine Bonus-Auszahlung geknüpft ist.

Verbraucherportale kassieren Provisionen von kooperierenden Stromversorgern

- Die Verbraucherzentrale warnt auch davor, dass Verbraucherportale geneigt sind, ohne Änderung von Voreinstellungen nur jene Tarife anzuzeigen, zu denen Verbraucher direkt über das Portal wechseln können. Die Anbieter von Preisvergleichen bevorzugen hiermit Energieversorger, die bereit sind, ihnen für Vertragsabschlüsse Prämien zu zahlen. Die Verbraucherportale finanzieren sich über diese Provisionen. Nicht alle Anbieter lassen sich auf eine solche Kooperation ein.

- Auch die Voreinstellung „hohe Kundenempfehlungsquote“ sei zu deaktivieren, so die Verbraucherschützer. Denn auch hier gelte: Kundenempfehlungen seien nur für Tarife möglich, für die das Portal Provisionen erhalte.

Tipp der Verbraucherschützer: Auf kurze Fristen im Vertrag achten

- Generell sollten Verbraucher auch auf kurze Fristen achten. Als Einstellungen empfiehlt die Verbraucherzentrale maximal zwölf Monate Vertragslaufzeit, maximal einen Monat Vertragsverlängerung und eine Kündigungsfrist von nicht länger als einem Monat.

- Viele Energieversorger werben auch mit einer Preisgarantie für einen bestimmten Zeitraum. Die Garantie klammert zumeist die gesetzlich regulierten Preisbestandteile, von den Steuern bis zur EEG-Umlage, aus. Erhöht ein Versorger trotz eingeschränkter Preisgarantie seine Preise, steht der Verbraucher aber nicht im Regen: Ändern sich Preise, hat er immer ein Sonderkündigungsrecht. Wer sich für eine Preisgarantie auf längere Vertragslaufzeiten einlässt, muss sich aber im Klaren sein, dass er eine Wette auf steigende Marktpreise eingeht.

Wer Online-Tarife wählt, muss auf persönlichen Service verzichten

- Bei Online-Tarifen kommunizieren Anbieter meist nur über E-Mail oder ein Kundenportal, das gilt auch für Ankündigungen zu Preiserhöhungen. „Wählen Sie deshalb nur dann einen Online-Tarif, wenn Sie Ihre E-Mails regelmäßig lesen und auf persönlichen Service verzichten können“, so die Verbraucherzentrale.

- Die Verbraucherschützer raten darüber hinaus dazu, sich über den Anbieter zu informieren, etwa zu schauen, ob er bei der Internetrecherche auffällt durch zahlreiche Kundenbeschwerden, Urteile oder Abmahnungen. Eine gute Recherchequelle dafür ist energieanbieterinformation.de.​