Mülheim.. Nach dem Überfall auf einen Mann an der Haltestelle Stadtmitte wird die Frage nach der Videoüberwachung laut. Denn diese war nicht eingeschaltet.
Es war in der Nacht zum Montag vor zwei Wochen, als ein junger Mülheimer (21) an der Haltestelle Stadtmitte, während er auf den Nachtexpress wartete, von zwei Jugendlichen bedroht wurde. Die beiden suchten jemanden und ganz offensichtlich Streit: Der eine drückte dem 21-Jährigen einen Schlagring ins Gesicht, der andere bespuckte den jungen Mann. Der blieb ruhig und ließ sich nicht provozieren, die aggressiven Jugendlichen stiegen schließlich in den Nachtexpress.
21-Jährige zeigte Angreifer an
Der 21-Jährige zeigte die Jungen später bei der Polizei wegen der massiven Bedrohung an. Dabei erfuhr er verwundert, dass die beiden Kameras, die an der Haltestelle hängen und das Haltestellenareal in beide Richtungen überwachen, nicht eingeschaltet seien.
Dies wurde von der Ruhrbahn auf Anfrage dieser Zeitung bestätigt. Die Kameras an der Haltestelle Stadtmitte, so Ruhrbahn-Sprecher Jens Kloth, seien seit April 2016 nicht mehr eingeschaltet. Hintergrund sei, dass der Betriebsrat der Ruhrbahn eine „Verhaltenskontrolle“ ausschließen wollte. Inzwischen sei aber eine ergänzende Betriebsvereinbarung erarbeitet worden. „Die Kameras der Haltestelle Stadtmitte gehen in Kürze in Betrieb“, sagte Jens Kloth. Die Werkstatt sei bereits damit beauftragt worden.
Aufnahmen 72 Stunden gespeichert
Die Kameras an den Haltestellen, erläuterte der Ruhrbahn-Sprecher zudem, dürften nicht den öffentlichen Raum, sondern nur den Bereich der Ein- und Ausfahrt aufnehmen. Üblicherweise, so Kloth, würden die erstellten Videodaten 72 Stunden lang in einem so genannten „Ringspeicher“ abgelegt und danach überschrieben. Das Unternehmen sei jedoch nicht verpflichtet, Kameras an den Haltestellen zu installieren. Und auch wenn eine Kamera dort installiert sei, bestehe nicht die Pflicht, diese auch in Betrieb zu nehmen.
Es kommt immer mal wieder vor, dass die Polizei auch die Aufnahmen der Kameras der Ruhrbahn, vormals MVG, für ihre Ermittlungen heranzieht und Einsicht in die Aufnahmen nehmen muss. Eine Statistik darüber, so Polizeisprecherin Sandra Steinbrock, wie oft die Polizei Videoaufnahmen von Überwachungskameras anfordert, würde jedoch nicht geführt.
Im geschilderten Fall hätte die polizeiliche Anforderung der Videoaufnahmen allerdings nichts gebracht, weil es ja gar keine Aufnahmen geben konnte. Dennoch konnte der aggressive Jugendliche dank der Zeugenaussagen identifiziert werden, so die Polizei. Der 16-Jährige war der Polizei nicht unbekannt und wurde in Haft genommen.
>> SCHUTZ VOR ANGRIFFEN UND VANDALISMUS
Die Stationen der Linie U 18 sind auf Mülheimer und Essener Stadtgebiet alle videoüberwacht – um Fahrgäste und Personal in Bussen und Bahnen vor Angriffen und auch vor Vandalismus zu schützen.
Auch Diebstähle können an stark frequentierten Haltestellen beobachtet und zur Strafverfolgung durch die Polizei ausgewertet werden. Die Aufnahmen werden in der Regel 72 Stunden lang gespeichert.