Moers. In Schwafheim haben sich Nachbarn gegen den Neubau einer Unterkunft für Geflüchtete gewehrt. Nun ergibt sich vor Gericht eine neue Entwicklung.
- Im juristischen Streit um den Neubau einer Unterkunft für Geflüchtete im Moerser Ortsteil Schwafheim gibt es eine neue Entwicklung.
- Zwei der drei Kläger haben nach ihren erfolglosen Eilanträgen nun ihre Klagen beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht zurückgezogen.
- Wann über die noch anhängige Klage gegen das Bauvorhaben der Stadt Moers in Schwafheim entschieden wird, ist nach Angaben der Pressedezernentin noch unklar.
Im juristischen Streit um den Neubau einer Unterkunft für Geflüchtete in Moers-Schwafheim gibt es eine neue Entwicklung. Von den ursprünglichen drei Klagen gegen das Vorhaben der Stadt Moers ist jetzt nur noch eine Klage anhängig. Diese Information, die seitens der Stadtverwaltung bereits in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses zu vernehmen war, bestätigt das Verwaltungsgericht in Düsseldorf auf Nachfrage unserer Redaktion. „Zwei Klägerinnen haben ihre Klage nach den erfolglosen Eilverfahren zurückgenommen“, teilt die Pressedezernentin Nicola Haderlein mit.
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Über die Eilanträge hatte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht im Februar dieses Jahres entschieden (wir berichteten). Im Anschluss daran hatte einer der drei Kläger Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt – ebenfalls ohne Erfolg, wie das OVG am 11. Juni urteilte. In der Begründung für das Urteil im Eilverfahren hieß es, das Bauvorhaben würde weder den Kläger in seinen Nachbarschaftsrechten verletzen, noch die Infrastruktur in dem Stadtteil überlasten. Auch die Sorgen des Kläger um die „Sozialhygiene“ im Stadtteil sowie ein befürchtetes Zusammenwachsen von Moers und Rheinhausen überzeugte das Gericht nicht. Rund 200 Personen sollen nach dem Plan der Moerser Stadtverwaltung in der neuen Unterkunft am Länglingsweg untergebracht werden. Wann über die noch verbliebene der vormals drei Klagen entschieden wird, sei nach Angaben der Gerichtssprecherin zur Zeit noch nicht abzusehen.
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