Herne. Ein an eine Schule angrenzender alter Friedhof soll neuerdings ein Treffpunkt für Drogenkonsumenten sein. Wie die Stadt auf den Hinweis reagiert.

Der an die Schillerschule in Herne-Mitte angrenzende ehemalige katholische Friedhof soll ein Treffpunkt für Drogenkonsumenten sein. Das berichtete die SPD in der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte.

Die Schillerschule in Herne-Mitte grenzt an einen ehemaligen katholischen Friedhof. Die Grünanlage werde von Kindern auch als Schulweg genutzt, berichtet die SPD.
Die Schillerschule in Herne-Mitte grenzt an einen ehemaligen katholischen Friedhof. Die Grünanlage werde von Kindern auch als Schulweg genutzt, berichtet die SPD. © FUNKE Foto Services | Rainer Raffalski

Der Treffpunkt auf dem zwischen Mont-Cenis-Straße und Sodinger Straße gelegenen Friedhof habe sich nach der Cannabis-Legalisierung entwickelt, so die SPD-Bezirksfraktionsvorsitzende Melissa Arnold. Das führe nicht nur zu „negativen Beeinträchtigungen“ für den Schulhof der Grundschule, sondern betreffe auch den Schulweg zahlreicher Kinder, der durch die Grünanlage führe.

Stadt Herne liegen bislang keine Erkenntnisse über Drogenkonsum vor

Auf Nachfrage von Melissa Arnold erklärte die Verwaltung, dass ihr bislang keine Erkenntnisse oder Beschwerden aus diesem Bereich vorlägen. Die Frage der SPD, ob ein Cannabis-Konsum an diesem Standort aufgrund der Nähe zur Schule nicht grundsätzlich verboten sein müsste, wollte die Stadt nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten.


Melissa Arnold (35) ist SPD-Bezirksfraktions-Chefin in Herne-Mitte.
Melissa Arnold (35) ist SPD-Bezirksfraktions-Chefin in Herne-Mitte. © SPD

Paragraf 5 dieses neuen Gesetzes verbiete den Konsum von Cannabis „in Schulen und in deren Sichtweite“. Aber: In dem Gesetz sei lediglich festgelegt, dass ab einer Entfernung von 100 Metern die Sichtweite in diesem Sinne „in jedem Fall“ nicht mehr gegeben sei. „Für die Beurteilung der konkreten Situation ist daher eine unmittelbare Feststellung des Konsums und damit der einhergehenden Bewertung der Örtlichkeit erforderlich“, berichtete die Stadt. Der Bereich werde deshalb vom Kommunalen Ordnungsdienst „ab sofort regelmäßig kontrolliert“.

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Die zusätzlichen Anforderungen an Stadtverwaltungen - so wie hier an der Herner Schillerschule - wurden und werden von kommunalen Interessenvertretungen kritisch gesehen. Der Städte- und Gemeindebund beklagte kurz vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Juli „deutliche Defizite“. Die Städte wüssten zum Beispiel nicht, wie sie die Einhaltung von Abstandsregeln kontrollieren sollte, hieß es. Zu befürchten sei eine Überlastung der Ordnungsämter, die personell bereits am Limit seien. loc