Herne. Die Quarantäne-Regeln für Infizierte und Kontaktpersonen werden immer wieder angepasst. Was aktuell in Herne gilt - wir geben einen Überblick.
Die Coronazahlen schießen in Herne momentan in die Höhe. Seit einigen Tagen liegt die 7-Tage-Inzidenz bei knapp unter 2000. Wegen der Menge an Infektionen hat das Herner Gesundheitsamt die Kontaktnachverfolgung geändert, auch werden nicht mehr alle Infizierten vom Gesundheitsamt kontaktiert. Doch woher weiß ich, was ich machen muss, wenn ich infiziert bin? Die wichtigsten Fragen im Überblick:
Mein Corona-Test ist positiv. Wie geht es nun weiter?
Wer selbst infiziert ist, muss laut Stadt automatisch für zehn volle Tage in Isolierung. Das heißt: Infizierte bleiben bei einem positiven Test, auch ohne das sich das Gesundheitsamt gemeldet hat, zuhause und halten sich an die Quarantäneregelungen. Wer einen positiven Schnelltest hat, ist aufgefordert, diesen umgehend durch einen PCR-Test überprüfen zu lassen. Sollte dieser negativ ausfallen, muss keine weitere Isolierung eingehalten werden.
Wann bekomme ich Informationen und eine Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt?
Schon seit dem 10. Januar werden nicht mehr alle positiv getesteten Personen telefonisch vom Gesundheitsamt kontaktiert. Bisher hatte das Gesundheitsamt eine Ordnungsverfügung per Post verschickt, doch auch das wurde nun aufgrund der vielen Infektionen eingestellt. Stattdessen erstellt die Stadt Herne ein amtliches Informationsschreiben, das den positiv Getesteten zum Beispiel auch an den Teststellen zur Verfügung gestellt werden kann. Dieses erklärt, was positiv Getestete beachten müssen. In diesem Schreiben sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Wie kann ich mich krankschreiben lassen?
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Das ist bei jedem Arbeitgeber individuell geregelt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt kann nur ausgestellt werden, wenn bei einer Infektion Symptome auftreten. Die Quarantänebescheinigung des Gesundheitsamts konnte bisher bei einigen Arbeitgeber vorgelegt werden, um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu bekommen. Laut Stadt genügt es ab sofort, den Nachweis eines positiven Schnelltests oder PCR-Tests beim Arbeitgeber vorzulegen. Eine Ordnungsverfügung ist nicht mehr nötig.
Wie lange muss ich isoliert bleiben?
Die zehn Tage können eigenständig auf sieben Tage verkürzt werden, wenn zuvor mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr aufgetreten sind. Für die Verkürzung ist ein negativer offizieller Schnelltest oder PCR-Test erforderlich. Für die Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime etc. ist für eine Freitestung immer ein PCR-Test erforderlich. Der Testnachweis muss laut Stadt für mögliche Kontrollen der Behörden für mindestens einen Monat aufbewahrt werden. Mit der Übermittlung des negativen Befunds an das Gesundheitsamt endet die Isolation vorzeitig – auch ohne Bestätigung durch das Gesundheitsamt.