Herne. Die Landesregierung hat neue Corona-Regeln für NRW beschlossen. Was ab sofort in Herne gilt und wie einzelne Maßnahmen umgesetzt werden.
Die Neufassung der NRW-Corona-Schutzverordnung bringt für Herne einige Verschärfungen der bisherigen Regeln mit sich. Das gelte unter anderem auch für Veranstaltungen des Herner TC und des Herner EV sowie für den Verkauf von Feuerwerk, so die Stadt. Was sich konkret ändert
Tanzveranstaltungen zu Silvester – also Silvesterbälle und Tanzpartys – seien nicht zulässig, berichtet die Stadt. Neben den bereits geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte erfordere die Ausbreitung der Omikron-Variante weitere Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genesene. Daher seien ab sofort private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt.
Kapazitätsgrenzen für Herner EV und Herner TC
Eine Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen gebe es aber nicht, betont die Stadt. Und: Kinder bis einschließlich 13 Jahren seien hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnehme, gölten die strengeren Bestimmungen. Und: Neben dem eigenen Hausstand dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.
Bei lokalen Veranstaltungen gelten Kapazitätsgrenzen und eine Höchstzahl von 750 Teilnehmenden, so die Stadt weiter. Hierunter fielen in Herne auch die Eishockeyspiele des Herner EV und die Spiele der Bundesligabasketballerinnen des Herner TC.
Sport und Schwimmen: Zusätzlicher Schnelltestnachweis für Geimpfte
Wegen der deutlich höheren Aggressivität der Omikron-Variante würden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert. Weil bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten keine Masken getragen werden könnten, müssten immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis mit sich führen. Dieser dürfe nicht älter als 24 Stunden sei.
Schließlich: Es bestehe bundesweit ein Verbot für den Verkauf von Feuerwerk. Man werde die Einhaltung vor Ort kontrollieren, kündigt die Stadt an. Die Verwaltung appelliert zudem, „auf das grundsätzlich zulässige Abbrennen von noch vorhandenen und legalen Feuerwerksartikeln zu verzichten“. Und: Ansammlungen seien verboten.