Herne. Im Marien Hospital Herne ist ein Säugling kurz nach der Geburt gestorben. Eine Ärztin und eine Hebamme sollen für den Tod verantwortlich sein.
Der Tod eines Säuglings weniger als 36 Stunden nach einer komplizierten Geburt im Herner Marien Hospital beschäftigt demnächst das Bochumer Landgericht. Neben einer Assistenzärztin (33) ist eine Hebamme (26) angeklagt.
Die werdende Mutter hatte sich am späten Nachmittag des 2. August 2018 aufgrund sich wiederholender Wehen im Marien Hospital am Hölkeskampring vorgestellt. Laut Anklage soll die Hebamme im Rahmen einer Untersuchung erkennbare Hinweise auf einen Sauerstoffmangel des Fötus verkannt und erst verspätet einen Arzt hinzugerufen haben. Die mitangeklagte Assistenzärztin soll es anschließend pflichtwidrig unterlassen haben, eine Geburt durch einen Kaiserschnitt vorzunehmen, obwohl bereits ein gemessener Abfall der Herzfrequenz auf einen Sauerstoffmangel des Fötus hingedeutet haben soll.
Prozessbeginn wegen Krankheitsfall verschoben
Laut Staatsanwaltschaft erfolgte die Geburt des Säuglingsmädchens schließlich am späten Abend nach Durchführung einer „Zangengeburt“. Am Morgen des 4. August 2018 verstarb der anfangs noch reanimierte Säugling schließlich im Marienhospital in Witten.
Im bevorstehenden Prozess vor der 1. Strafkammer wird es um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung gehen. Im Falle einer Verurteilung drohen bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Ein ursprünglich für Freitag (20. Mai) angesetzter Prozessbeginn musste wegen eines Krankheitsfalls kurzfristig auf unbestimmte Zeit verschoben werden.