Bochum/Herne. Weil er einem schlafenden Mann den Kopf abschneiden wollte, muss ein Herner (37) fast zehn Jahre in Haft. Eine Drogentherapie wurde gestrichen.

Eineinhalb Jahre nach einer lebensbedrohlichen Bluttat in einer Mietwohnung an der Bahnhofstraße hat das Bochumer Landgericht am Dienstag ein erstes Mordversuch-Urteil gegen einen Herner (37) teilweise korrigiert: Es bleibt bei den verhängten neuneinhalb Jahren Haft für den 37-Jährigen – eine vormals noch angeordnete Einweisung in eine Drogenentzugs-Anstalt wurde ersatzlos gestrichen.

Der 37-jährige Täter war am 15. November 2020 nach einem mehrtägigen privaten Alkohol- und Drogenexzess mit einem Keramikmesser auf den im Bett liegenden Wohnungsinhaber losgegangen, hatte versucht, dessen Kopf abzuschneiden, ihm tiefe Halsschnitte versetzt, danach auch noch auf Bauch und Rücken des Mannes eingestochen. Einem anderen Mitbewohner war das Gesicht zerschnitten worden.

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Das Bochumer Schwurgericht hatte den „Kopf-ab-Täter“ bereits am 7. Mai 2021 verurteilt. Die rechtliche Einordnung (Mordversuch) und auch die verhängte Strafe (neuneinhalb Jahre Haft) hatte der Bundesgerichtshof später als einwandfrei eingestuft, die zeitgleiche Anordnung einer Therapiechance allerdings bemängelt. Die nun zuständige 3. Strafkammer kippte diese Anordnung nun mangels Erfolgsaussichten. Der Täter, der sich in Haft zuletzt zahlreiche Disziplinlosigkeiten geleistet hat, verbleibt demnach in den kommenden Jahren durchweg im Gefängnis.