Heiligenhaus. Der Heiligenhauser Stadtrat hat sich für einen einheitlichen Hebesatz ausgesprochen. Wie die Befürworter dieser Variante ihre Entscheidung begründen.
Zur letzten Sitzung des Rates im Jahr 2024 begrüßte Bürgermeister Michael Beck die Vertreter der Parteien am Mittwoch im großen Ratssaal. Viele Entscheidungen, die bereits im Haupt- und Finanzausschuss auf den Weg gebracht worden waren, konnten schnell getroffen werden, als einziges Thema mit nochmaligem Diskussionsbedarf erwies sich der Hebesatz der Grundsteuer. Mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen wurde schließlich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zum einheitlichen Hebesatz zugestimmt.
Für die CDU ist Heiligenhaus nicht mit Essen vergleichbar
„Sachlich und fachlich richtig betrachtet kann es nur einen einheitlichen Hebesatz geben“, stellte Ralf Herre (CDU) noch einmal die Position seiner Fraktion dar. Ein Vergleich mit Großstädten wie Essen oder Düsseldorf sei nicht sinnvoll, da dort die niedrigen und hohen Mieten bedeutend weiter auseinanderlägen als in Heiligenhaus.
Ebenfalls für den einheitlichen Hebesatz sprachen sich die Grünen aus, Dr. Vanessa Henkels gab auch zu bedenken, „dass es schwierig wird, den differenzierten Hebesatz rechtssicher zu begründen“. Die FDP schloss sich an, Thomas Hoffmann sagte, dass das Thema Grundsteuerhebesatz zwar insgesamt viele Schwächen habe, die aber in Heiligenhaus nicht geheilt werden könnten.
Es gab auch Befürworter eines differenzierten Hebesatzes
Nicht durchsetzen konnten sich mit ihren Stimmen für einen differenzierten Hebesatz die WAHL, UHB, GFH und Einzelratsmitglied Dominik Döbbeler. „Gleiches soll gleich bewertet werden“, betonte Stefan Okon (WAHL), dies sei zwar in beiden Varianten des Hebesatzes in Bezug auf den Bereich „Wohnen“ gegeben, beim einheitlichen Hebesatz aber nicht im Bereich „Nichtwohnen“. „Hier gibt es eine Umgewichtung von knapp einer Million Euro zur Wohnbevölkerung.“
Und Ingmar Janssen von der GFH-Fraktion hatte ausgerechnet, „dass es sich bei der Erhöhung der Grundsteuer nicht um kleine Beträge handeln wird, 1.000 Haushalte werden ab 500 und bis über 1000 mehr pro Jahr zahlen“.
Kämmerer will Heiligenhauser weiterhin informieren
Die neue Hebesatzsatzung tritt Anfang Januar 2025 in Kraft, Kämmerer Björn Kerkmann betonte, dass die Heiligenhauser Bevölkerung – wie bereits bei der Infoveranstaltung im Dezember geschehen – weiterhin informiert werden solle.