Heiligenhaus. Bisher kontrolliert neben der Polizei der Kreis Mettmann die Einhaltung des Tempolimits auf Heiligenhauser Straßen. Was sich nun wie ändern soll.

„Damit macht sich die Stadt schön die Taschen voll.“ Diese und ähnliche Sätze sind immer wieder zu lesen und zu hören, wenn es um Tempokontrollen auf Heiligenhauser Straßen geht. Was viele dabei nicht wissen: Die Stadt Heiligenhaus hat mit den oft teuren Blitzer-Fotos gar nichts zu tun, profitiert finanziell davon auch nicht. Zumindest bislang.

Denn: Wenn es aktuell in Heiligenhaus blitzt, dann in aller Regel aus einem Fahrzeug des Kreises heraus, während die Polizei meist mit der Laserpistole im Einsatz ist. Auch der „Superblitzer“, der recht regelmäßig – und dann immer mehrere Tage am Stück – an der Velberter Straße steht, gehört nicht der Stadt, sondern dem Kreis Mettmann.

Warum der Städte- und Gemeindebund für Neuregelung gekämpft hat

„Derzeit dürfen in NRW neben der Polizei nur Kreise und Städte mit mehr als 60.000 Einwohnern die Geschwindigkeit im Straßenverkehr überwachen“, erklärt Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes (StGB NRW). Das trifft im Kreis Mettmann auf Ratingen und Velbert zu, wobei aktuell nur Velbert seit 2017 von der Möglichkeit auch Gebrauch macht. „Doch in der Praxis zeigt sich, dass die aktuell zuständigen Behörden nicht ausreichend auf Hinweise aus kleineren Kommunen reagieren und an Gefahrenpunkten kontrollieren können“, so Sommer weiter. In der Bevölkerung registriere man zunehmend Unverständnis. Sommer: „Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich mehr Kontrollen, weil gerast wird.“

Auch der „Superblitzer“, der recht regelmäßig in Heiligenhaus steht, wird vom Kreis Mettmann betrieben.
Auch der „Superblitzer“, der recht regelmäßig in Heiligenhaus steht, wird vom Kreis Mettmann betrieben. © FUNKE Foto Services | Ulrich Bangert

Thema wird am Mittwoch in Heiligenhauser Ausschuss diskutiert

Nachdem sich der StGB jahrelang dafür eingesetzt hat, dass auch kleinere Städte selbst blitzen dürfen, hat laut Heiligenhauser Stadtverwaltung das Land mit den zuständigen Ministerien jetzt die Zulässigkeit bestätigt. Nach Auswertung der Vorschriften kommen die Verantwortlichen im Rathaus zu der Einschätzung, dass nun eine 50.000-Einwohner-Untergrenze gilt. Diese erreicht Heiligenhaus mit seinen 26590 Einwohnern nicht, allerdings dürfen sich nun auch zwei oder mehr benachbarte Städte und Gemeinden in einer „Blitzer-Gemeinschaft“ zusammenschließen.

Nach einem entsprechenden CDU-Antrag will die Stadtverwaltung nun auf Partnersuche gehen – wenn sich für diesen Vorstoß eine politische Mehrheit findet. Als erstes Gremium befasst sich der Ausschuss für Bürgerservice und Sicherheit am Mittwoch, 11. September (18 Uhr, großer Sitzungssaal im Rathaus) mit diesem Thema.

Heiligenhaus könnte sich mit jeder anderen Stadt – außer nur mit Wülfrath – zusammentun

Im Rathaus wurde auch schon Vorarbeit geleistet: so wurde ermittelt, dass Heiligenhaus mit jeder der anderen Städte – außer mit dem noch kleineren Wülfrath – rein rechnerisch eine Blitzer-Gemeinschaft mit zusammengerechnet dann mehr als 50.000 Einwohnern bilden könnte.

Kosten für ein Messfahrzeug oder einen Trailer sind beträchtlich

Bußgelder

Wer innerorts bis zu 10 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt 30 Euro, bei einer Überschreitung von 11 bis 15 km/h sind es 50 Euro, bei 16 bis 20 km/h zu viel, werden laut Bußgeldkatalog 70 Euro verlangt. Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird es mit 115 Euro schon dreistellig, dazu kommt ein Punkt. Ab 31 km/h ist dann auch der Führerschein einen Monat weg – außerdem werden 260 Euro fällig.

Dabei handelt es sich um die Regelsätze, die bei mehrfachen Verstößen und/oder Vorsatz auch höher ausfallen können. Dazu kommen noch Auslagen und eine Bearbeitungsgebühr.

Zudem wurde kalkuliert, welche Ausgaben die Anschaffung eines Messfahrzeuges oder eines eigenen „Superblitzer“-Trailers verursachen würde. Und die sind nicht unerheblich. So würden bei einem Fahrzeug neben jährlichen Mietkosten für Auto und Technik (inklusive Wartung) in Höhe von 82.000 Euro auch Personalkosten im Innendienst (64.000 Euro) sowie im Außendienst (58.000 Euro) fällig. Macht unter dem Strich 204.000 Euro – dazu kämen noch die erforderlichen, aber noch nicht kalkulierten Schulungen. Ein Trailer würde laut städtischer Rechnung im Jahr 96.000 Euro kosten, dazu kämen dann 64.000 Euro für eine Innendienst-Kraft. Macht 160.000 Euro Ausgaben.

Die Stadt Velbert teilt auf Nachfrage mit, dass im Jahr 2023 Einnahmen in Höhe von ca. 440.000 Euro bei etwa 11.000 Verfahren erzielt wurden. Wie hoch die Einnahmen des Kreises Mettmann für das Stadtgebiet Heiligenhaus waren, wird indes noch ermittelt.