Wuppertal/Heiligenhaus. Der Angeklagte war an den Tatorten als Kunde bekannt. Das Landgericht Wuppertal verhandelt zugleich wegen eines gefährlichen Auftritts des Mannes.

Mit einem vollen Geständnis ist ein 38 Jahre alter Angeklagter aus Heiligenhaus in seinen Prozess wegen schwerer Raubtaten gestartet. Der Mann bestätigte vor dem Landgericht Wuppertal: Er überfiel am 10. Februar 2021 innerhalb weniger Stunden Filialen seiner Bank in Mettmann und Velbert-Mitte. Druckmittel war eine mit Daumen und Zeigefinger vorgetäuschte Pistole in einer Tasche seiner voluminösen Jacke.

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Der Mann trug eine Corona-Maske vor Mund und Nase und hatte eine Kapuze tief ins Gesicht gezogen. Er wurde in Mettmann dennoch als Kunde erkannt. Darüber hinaus geht es um gefährliche Auftritte und mutmaßlich versuchte, schwere Brandstiftung an zwei Tankstellen in Mettmann 2019 und eine anschließende Fluchtfahrt unter Alkoholeinfluss. Der Mann ist verschuldet, Handwerker und mutmaßlich Suchtkrank. Er muss mit Einweisung in eine Entziehungsklinik rechnen. Im Landgericht gab ein Anwalt das Geständnis für den Mann ab und ergänzte: „Er möchte alle Betroffenen seiner Taten um Entschuldigung bitten.“

Am Tag zuvor als Kunde in der Bank

Das Justizzentrum mit Landgericht, Amtsgericht und Arbeitsgericht in Wuppertal.
Das Justizzentrum mit Landgericht, Amtsgericht und Arbeitsgericht in Wuppertal. © FUNKE Foto Services | Uwe Möller

Eine Bankkassiererin aus Mettmann beschrieb, wie der 38-Jährige am Tattag durch die Tür der Filiale stürmte und rief: „Das ist ein Überfall! Keine Polizei!“ Er habe Geld gefordert und 5000 Euro erhalten. Die Frau erkannte ihn anhand von Statur und Stimme als Kunden, weil er am Vortag einen ausgefallenen Auftritt hingelegt hatte, berichtete die Kassiererin: „Er wollte Geld abheben, aber das war nicht möglich, weil eine Pfändung auf dem Konto war. Er hat sich aufgeregt und schließlich gefordert, wir sollten die Polizei rufen. Ich habe gesagt, dass ich das nicht mache, aber er könnte ja die Polizei hinzuziehen. Das hat er auch getan.“ Es blieb allerdings dabei, dass er kein Geld bekommen konnte.

„Ohne diese Geschichte hätte ich ihn mir nicht gemerkt“, fügte die Kassiererin im Zeugenstand hinzu. Und nein: Eine Entschuldigung wolle sie nun nicht anhören. Den Richterinnen und Richtern sagte die Frau, sie habe sich bedroht gefühlt, weil sie nicht wusste, was in der Jackentasche des Mannes war. Auch ein Messer wäre gefährlich gewesen. Sie berichtete: „Ich bin jetzt weniger unbefangen im Umgang. Davor habe ich immer gedacht: So was macht doch niemand mehr – eine Bank überfallen.“

Weitere Bedrohungstaten an Tankstellen

Bei der zweiten Tat, keine 90 Minuten später in Velbert, löste eine Mitarbeiterin noch während des Überfalls einen Alarmknopf aus. Wachleute überwältigten den Angeklagten und hielten ihn fest, bis die Polizei eintraf. Die 5000 Euro Beute aus Mettmann fanden Ermittler später am Arbeitsplatz des Mannes in einem nahe gelegenen Geschäft.

Im Prozess geht es zusätzlich um einen Auftritt 2019, nacheinander an zwei Tankstellen: Der Angeklagte bestätigte, Zapfpistolen bestätigt zu haben – damit Benzin austreten sollte – und mit einem Feuerzeug herumgefuchtelt zu haben. Er brach seine Angriffe jeweils ab und soll auf der anschließenden Fluchtfahrt auf Polizisten zugefahren sein. Eine Blutalkoholprobe ergab 1,3 Promille.

Das Landgericht will am 20. August 2021 weiter verhandeln.

Nun steht Entziehungsklinik an

Wer schwere Straftaten aufgrund einer Suchtkrankheit begeht, kann vom Gericht in eine geschlossene Entziehungsklinik eingewiesen werden.

Die Therapie dauert höchstens zwei Jahre und soll zu einem künftigen Leben ohne Suchtmittel und ohne Straftaten führen.

Die Zeit in der Klinik wird auf Freiheitsstrafe angerechnet. Falls nach der Therapie noch Strafe offen ist, kann die unter bestimmten Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt werden.