Wuppertal. Drei Männer haben einen Velberter in seiner Wohnung überfallen und ausgeraubt. Das Opfer der Räuber soll mit harten Drogen gehandelt haben.
In einem Strafprozess um zwei brutale Überfälle in der Innenstadt von Velbert haben drei angeklagte Männer wesentliche Teile der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestätigt: Sie hätten einen Bekannten in dessen Wohnung beraubt, der Drogenhandel treibe – und ihm Geld, Handys und Fernseher aus seiner Wohnung geräumt.
„Wir brauchten Geld“
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Zu Prozessbeginn im Landgericht Wuppertal gaben die Angeklagten an: Grund sei gewesen, dass sie Geld brauchten. Sie hätten selber Drogen konsumieren wollen. Der Überfallene erlitt Hautabschürfungen von Fesseln, Prellungen am Oberkörper und einen Nasenbruch. Er wurde in einer Klinik versorgt.
Teil einer Kette
Das Verfahren gegen die Angeklagten im Alter zwischen 24 und 30 Jahren ist Teil einer Kette: Der Jüngste muss sich zugleich wegen eines Straßenraubs an der Friedrichstraße verantworten; eine weitere Anklage gegen ihn wegen eines Spielhallen-Überfalls wird das Gericht voraussichtlich später verhandeln.
Unter Vorwand
Tattag des Wohnungsüberfalls war der 15. Oktober 2018. Den Angaben zufolge besuchte zunächst der älteste Angeklagte das Opfer, das sich allein in seiner Wohnung aufhielt. Als Vorwand habe er angegeben, er wolle „Ware“ prüfen. Tatsächlich habe er die Situation ausgekundschaftet. Gegen 23.10 Uhr habe der Besucher die Wohnung verlassen, er habe aber kurz darauf nochmals an der Tür geklingelt. Als der Bewohner öffnete hätten die beiden jüngeren, maskierten Angeklagten den ältesten Komplizen zum Schein zur Seite geschubst, dann seien sie in die Räume gestürmt. Der 30-Jährige erläuterte: „Es sollte so aussehen, als hätten die Beiden mich draußen abgepasst.“ Er sei dann geflohen.
Der Raub
Das Wegnehmen einer Sache mit Gewalt ist Raub und wird als Verbrechen mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft.Führt ein Räuber eine Waffe oder ein anderes, gefährliches Werkzeug mit sich, ist die Strafe höher. Es reicht, einen entsprechenden Gegenstand in einer Tasche zu tragen.Kommt eine Waffe oder ein gefährlicher Gegenstand bei der Tat zum Einsatz, so ist die Mindeststrafe fünf Jahre Freiheitsstrafe. Bei schwersten Taten sind bis zu 15 Jahren möglichen.
Mit einem Schlagstock
Die Annahmen der Staatsanwaltschaft folgen Angaben des Überfallenen. Demnach führte einer der Angreifer einen Schlagstock, der andere habe ihm ein 30 Zentimeter langes Messer vor die Brust gehalten. Bei der Forderung: „Wo ist das Geld?“ hätten sie gezielt einen Betrag genannt. Den Angeklagten zufolge hatte der Älteste von ihnen die Summe ins Gespräch gebracht. Der Überfallene wolle damit einige Tage später in Holland Drogen kaufen. Über das Verhältnis des 30-Jährigen zum Geschädigten sagte einer der jüngeren Angeklagten: „Der kannte sich doch da aus. Der hat doch jeden Tag da abgehangen.“
Mit der Beute geflohen
Auf die Angabe des Opfers, das Geld sei wo anders, soll es zur Durchsuchung der Wohnung gekommen sein. Schließlich hätten die Täter abgebrochen und seien mit der Beute geflohen. Der Wohnungsinhaber fand sich gefesselt im Bad wieder. Er soll sich befreit und eine Stunde später über einen Nachbarn die Polizei gerufen haben.
Auf dem Sofa
Die Angeklagten geben an, das Messer sei nicht von ihnen. Der überfallene Mann habe es auf seinem Sofa bereit liegen gehabt. Eingesetzt hätten sie es nicht. Der Jüngste sagte, den Schlagstock habe er nur zu seinem Schutz mitgeführt: „Wir sind da zu einem Heroin-Dealer gegangen! Wer weiß, wie der drauf ist?“ Geschlagen habe er damit „nur“ zweimal – darauf habe sich der Geschädigte „sofort beruhigt“. Die Drogen des Mannes hätten sie in der Toilette runter gespült – teils, um ihm zu schaden, teils aus Überzeugung: Sie seien gegen Heroin.
Vier Sitzungstage
Das Landgericht will kommende Woche weiter verhandeln, der Geschädigte soll als Zeuge aussagen. Darüber hinaus vorgesehen sind zunächst vier Sitzungstage.