Heiligenhaus. Krankschreibungen werden künftig digital an Krankenkasse und Arbeitgeber übermittelt. Einige Heiligenhauser Ärzte befürchten ein Chaos.
„Haben Sie die gültige Karte dabei?“ heißt es auf einem Plakat in einer Heiligenhauser Arztpraxis. Denn einige digitale Änderungen stehen an, teilweise schon in diesem, manche im nächsten Jahr: Seit Oktober sollen Krankmeldungen elektronisch erfasst werden. Eine Übergangszeit ist bis Dezember möglich, einige Heiligenhauser Ärzte fürchten jedoch ein Chaos. Und das nicht nur, weil ihre Patientinnen und Patienten dafür die richtige Karte benötigen.
Adieu, gelber Schein: Seit dem 1. Oktober werden für gesetzlich Versicherte Krankschreibungen digital ausgestellt und auf elektronischem Weg an die Krankenkassen übermittelt. Diese Einführung war zunächst verpflichtend für alle Vertragspraxen angesetzt – doch nachdem viele Ärztinnen und Ärzte noch nicht über eine ausreichende technische Ausstattung verfügten, hat der Gesetzgeber nun eine Übergangsphase bis Dezember ermöglicht. Doch spätestens im Januar ist dann Schluss mit dem ausgedruckten Krankenschein, den die Patienten dann selber schnell an ihre Krankenkassen und ihren Arbeitgeber übermitteln mussten.
Patienten in Heiligenhaus müssen neueste Karte haben
„Bei uns muss die Krankmeldung fristgerecht eingehen, damit ein Anspruch auf Krankengeld besteht“, berichtet Christian Lipinski von der DAK-Gesundheit in Düsseldorf. Durch die elektronische Krankmeldung würden aber nun die Arztpraxen die Verantwortung für die Übermittlung übernehmen. „Die Patientinnen und Patienten sind eine Sorge los und sparen sich auch Portokosten oder den Weg zu uns.“
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In manchen Arztpraxen, so berichtet die DAK, sei aber eben die nötige Technik für die Telematik-Infrastruktur noch nicht vorhanden. In diesen Praxen gibt es – längstens bis zum 31. Dezember 2021 – wie bisher den gelben Schein. „Wer noch diese traditionelle Bescheinigung in Papierform bekommt, muss sie weiterhin selbstständig an seine Krankenkasse schicken“, betont Lipinski.
Was eine Heiligenhauser Ärztin befürchtet
Wie bisher gibt es in allen Praxen noch einen Ausdruck der Krankmeldung für den Arbeitgeber. Erst ab Mitte nächsten Jahres entfalle auch hier die Weiterleitungspflicht. „2022 wird dann der Arbeitgeber die elektronische Krankmeldung direkt bei uns abrufen können“, erläutert Lipinski. Doch damit das alles möglich ist, muss der Patient über die korrekte Krankenkassenkarte verfügen: G2 muss auf dieser stehen, sorgt sich eine Heiligenhauser Ärztin über ein mögliches Chaos. Und rät: „Wer diese neue Karte noch nicht besitzt, sollte sich schnellstmöglich um die Ausstellung bemühen.“
Denn immer digitaler wird es auch beim Arztbesuch, die elektronische Patientenakte, die arztübergreifend funktioniert, die gibt es aber derzeit noch nicht. „Das wäre natürlich sinnvoll, auch, wenn es darum geht, möglichen Problemen bei der Einnahme verschiedener Medikamente vorzubeugen“, äußert sich ein Heiligenhauser Facharzt dazu, denn schließlich sehe er, anders als die Hausärzte, Patienten eben nur einmal mit einem gezielten Beschwerdebild. „Ich denke, wir sind für die Übermittlung der Krankschreibung auch gut ausgerüstet, Probleme sehe ich eher dann, wenn es auch an den Arbeitgeber gehen soll.“
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Beide Mediziner hoffen jedoch, dass das befürchtete Chaos ausbleiben wird und die Technik nicht streikt. „Es bleibt auch abzuwarten was passiert, wenn mal das Internet ausfällt.“ Die Vorteile darin, die gelben Scheine abzuschaffen, sehen sie eher bei der Krankenkasse. Eine Arbeitserleichterung vor Ort wäre das eher nicht.