Hattingen. Messerstecherei in Hattingen: Ein Bauarbeiter sitzt in Untersuchungshaft, doch es gibt noch keinen Verhandlungstermin. Jetzt endet die Haftfrist.
Noch immer gibt es keinen Verhandlungstermin für die Beschuldigten der Messerstecherei an der Käthe-Kollwitz-Straße. Dabei drängt die Zeit. Einer der Verdächtigen sitzt seit Monaten in Untersuchungshaft. Doch Ende Januar endet die Haftfrist. Kommt er nun vor einem Urteil auf freien Fuß?
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Mit einem Teppichmesser soll der Bauarbeiter am 24. Juli 2024 auf einen Anwohner losgegangen sein. Der Grund dafür wirkt nichtig: ein Streit über die aufgrund der Bauarbeiten blockierte Straße. Mehrere Arbeiter sollen den Anwohner attackiert und auf ihn eingeschlagen haben. Dann kam es zu den Messerstichen. Das damals 44-jährige Hattinger Opfer erlitt lebensgefährliche Stichverletzungen, befand sich aber schnell auf dem Weg der Besserung.
Sichergestellt wurden zwei Teppichmesser und ein 29-Jähriger konnte wenige Tage später verhaftet werden. Zu ihm führte ein Foto, dass das Opfer von seinem Angreifer machen konnte. Seitdem sitzt der Beschuldigte in Haft. Allerdings ist eine Untersuchungshaft zunächst nur für sechs Monate möglich. Diese Frist endet in wenigen Tagen.
Strafen für versuchten Totschlag
Für Totschlag sieht das Gesetz eine Strafe von fünf bis 15 Jahren Haft vor. Bei versuchtem Totschlag lässt sich dieser Strafrahmen verschieben.
In einem der Hattinger Fälle wird das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Bei Jugendstrafen gilt nicht der Strafrahmen für Erwachsene. Hier kann das Gericht bis zu zehn Jahre Haft anordnen, aber auch andere Sanktionen.
Die gefährliche Körperverletzung wird mit sechs Monaten bis zehn Jahren Haft bestraft. Auch hier sieht das Jugendstrafrecht eine mildere Strafe vor: Bis zu fünf Jahre Haft können aber verhängt werden.
Eine Untersuchungshaft kann angeordnet werden, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und die Haft angemessen ist. Das ist sie in diesem Fall angesichts der Schwere des Vorwurfs, nämlich versuchter Totschlag. Mit Beginn der Verhandlung würde die Frist aussetzen.
Einen Verhandlungstermin wird es vor Ablauf nicht mehr geben. Weil das Schwurgericht seit Monaten sehr viele Fälle verhandelt, konnte bisher kein Prozessbeginn terminiert werden. Gibt es innerhalb eines halben Jahres aber keinen Termin, muss es einen bestimmten Grund geben, um die Untersuchungshaft fortsetzen zu können.
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Das prüft nun das Oberlandesgericht in Hamm. Erfüllt sein müssen die bisher auch angesetzten Haftvoraussetzungen. Für eine Fortsetzung der Untersuchungshaft spricht, dass angesichts der Anklage eine lange Haftstrafe droht und damit der Anreiz zur Flucht groß ist. Beurteilen wird das nun das OLG in Hamm. Das Landgericht Essen will auch sehr zeitnah einen Prozesstermin bekanntgeben. Vor Gericht steht dann nicht nur der aktuell inhaftierte Verdächtige, sondern auch sein Bruder, dem gemeinschaftliche Körperverletzung vorgeworfen wird.
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