Hattingen. In der Silvesternacht geraten zwei Männer in Streit, schlagen sich. Ein Dritter kommt hinzu. Was passiert ist, warum der Fall überrascht.
Es ist eine schwere Auseinandersetzung, die junge Männer in der Silvesternacht haben. Es wird gerauft, geschlagen und der Hals zugedrückt. Einer der Beteiligten hat Todesangst. Doch jetzt nimmt der Fall eine erstaunliche Wende.
Ein schmächtiger, junger Mann soll in der Silvesternacht gegen den Kopf eines Mannes getreten haben. Gefährliche Körperverletzung wird ihm vorgeworfen. Das wurde jetzt vor dem Amtsgericht Hattingen verhandelt.
Schlägerei in der Silvesternacht in Hattingen: Das sagen die Beteiligten
Die Geschichte ist die: Der Freund des Beschuldigten möchte in den frühen Morgenstunden des 1. Januars, dass seine Freundin aus der Wohnung von Bekannten kommt, mit denen er sich nicht versteht. Er ruft sie an, während der Beschuldigte hoch zur Wohnung in den ersten Stock geht, um zu fragen, ob die Frau komme. Dann geht er wieder nach unten.
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In der Zwischenzeit ist L., der Bewohner der Wohnung, auf den Balkon getreten. Er und der unten auf seine Freundin Wartende beleidigen sich. Der kräftige L. geht nach unten und sagt: „Er schubste mich, ich schubste ihn, er hat mich geschlagen, ich habe ihn geschlagen und wir haben allgemein ein bisschen gerauft.“ Irgendwann habe er seinen Widersacher in den Schwitzkasten genommen.
Angeklagter: „Das ist mein Kollege, was sollte ich denn machen?“
Gesichert scheint, dass die beiden Kontrahenten schließlich auf dem Boden lagen, L. soll auf dem anderen Mann gehockt, ihm den Hals zugedrückt haben. Der auf seine Freundin Wartende sagt: „Ich hatte zum ersten Mal Todesangst, weil ich keine Luft mehr bekommen haben.“
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Der Beschuldigte gibt zu, jetzt L. mit der Faust geschlagen zu haben, um seinem Freund zu helfen. „Das ist mein Kollege, was sollte ich denn machen?“ Dabei brach er sich die Hand, musste operiert werden. L. hingegen behauptet, der Beschuldigte habe ihn mehrfach getreten.
Zeugenaussagen sind teilweise nicht glaubhaft
Warum er erst am kommenden Tag von Tritten geredet habe, will die Richterin wissen. Das kann L. nicht beantworten, der nervös mit dem Bein wippt. „Vielleicht lag es am Alkohol.“ Reichlich alkoholisiert war nach eigenen Angaben das komplette Trio.
Ob er sich sicher sei, dass es Tritte gewesen seien, fragt die Richterin den Mittzwanziger, der die Anzeige erstattet hat. „Zwischen Schuh und Faust ist ein Unterschied“, antwortet er, der Kopfverletzungen, Prellungen und Abschürfungen davontrug. Weitere Zeugen können nicht glaubhaft machen, die Tritte selbst gesehen zu haben.
Zeuge: „Alkohol ist der Teufel“
Der auf seine Freundin wartende, Anfang 30-Jährige, auf den noch ein eigenes Verfahren zukommt, sagt: „Ich verstehe, dass die mir einen reindrücken wollen“, aber sein Freund sei ihm nur zur Seite gesprungen, er habe nichts damit zu tun. „Ich habe Scheiße gebaut, dazu stehe ich, aber er hat sich nicht beteiligt, er hat mir nur geholfen. Das macht man ja so.“ Und: „Seitdem trinke ich keinen Alkohol mehr. Wäre ich nüchtern gewesen, wäre das nicht so ausgeartet. Alkohol ist der Teufel.“
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„Eigentlich hätten wir die anklagen müssen“, erklärt der Beschuldigte, der einen Zeugen der Falschaussage bezichtigt. Seine Mutter im Gerichtssaal beruhigt ihn.
Gefährliche Körperverletzung - oder nicht?
Für die Richterin, die die Einlassung des Beschuldigten und seines Freundes für glaubhaft hält, liegt eine Nothilfe-Situation vor. Das sieht die Vertreterin der Staatsanwaltschaft auch so, denkt aber kurz über einen Nothilfe-Exzess nach, sieht dann aber davon ab. Ergebnis: Das Verfahren wird eingestellt, wenn der Beschuldigte 500 Euro ans Kinderhospiz bezahlt hat.