Hattingen. Getuntes Auto liefert sich Rennen mit weiterem Wagen, überfährt eine rote Ampel, überholt riskant. Ein Polizist auf dem Heimweg folgt den Rasern.
Mit bis zu 120 Kilometern pro Stunde rasen zwei Autofahrer durch die Innenstadt. Ein Polizist auf dem Nachhauseweg beobachtet sie. Und folgt ihnen.
Erst seien die beiden Autos lediglich zügig gefahren an jenem 30. Januar gegen 22.25 Uhr. Dann machten sie den Abschnitt August-Bebel-Straße am Reschop Carré in Hattingen über die Kosterbrücke bis hoch zum Kreisverkehr in Stiepel zur Rennstrecke - immerhin fast zehn Kilometer.
Polizist auf dem Heimweg verfolgt zwei Raser
Der für Verkehrsdelikte, Tuning, Autorennen besonders geschulte Polizist schildert vor Gericht, dass er versucht habe, an den beiden Wagen - dem VW Golf des Beschuldigten und dem VW Scirocco eines Mannes, der sich in einem eigenen Verfahren verantworten muss - dranzubleiben. Doch obwohl er selbst schon mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sei, habe er es nicht geschafft, aufzuschließen. Er spricht von Spitzengeschwindigkeiten zwischen 100 und 120 Kilometern pro Stunde. Eine Rotlicht zeigende Ampel sei missachtet worden.„Sie war schon länger als eine Sekunde rot.“ An einer anderen Ampel seien die Autofahrenden mit quietschenden Reifen angefahren. Außerdem berichtet er von riskanten Links-Rechts-Überholmanövern.
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Im Kreisverkehr noch sollen die Fahrer mehrere Runden gedreht haben. Kommunikation habe es per Lichthupe gegeben. Ein klares Rennsignal hat der Polizist zwar nicht erkannt, aber „die Fahrweise sprach für ein Autorennen“. So rief er die 110 an. Seine Kollegen rückten aus, stellten die beiden Wagen auf der Königsallee in Bochum. „Da fuhren aber beide schon wieder normal.“
Beschuldigter sagt vor Gericht: „Ich bin normal gefahren.“
Der Beschuldigte, ein 18-jähriger Auszubildender, sagt: „Ich bin ganz normal gefahren.“ Das bestätigen zwei Zeuginnen, die in den Wagen saßen. Man habe sich in Hattingen bei einem McDonalds getroffen, sei dann zur Shell-Tankstelle auf der Nierenhofer Straße gefahren, um sich gemeinsam auf den Weg nach Bochum zu machen. „Wir wollten hinter dem Bahnhof parken und mal gucken, ob wir wen treffen, den wir kennen“, erklärt eine Zeugin. Die Fahrweise sei „normal“ gewesen.
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Was das Tuning betrifft: Der Wagen sei nur „äußerlich getunt“, am Motor habe er nichts gemacht, versichert der Beschuldigte. Die Vorwürfe würden alle nicht stimmen. Und im Kreisverkehr habe er an der Ampel warten müssen, während der Bekannte schon im Kreisverkehr war. Um sich nicht zu verlieren, sei der Bekannte zwei, drei Runden um den Kreisverkehr gefahren. Dann haben beide aber erst andere Ausfahrten genommen, sie hätten sich aber wiedergefunden.
„Zeuginnen sind nicht glaubwürdig“
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft findet, dass das vom Polizisten geschilderte Fahrverhalten zu einem Autorennen passt. „Es muss keine Absprache gegeben haben. Man fährt nebeneinander, hat Spaß, daraus entwickelt sich das Rennen.“ Sie schätzt die beiden Zeuginnen, die in den beteiligten Autos mitfuhren, nicht als glaubwürdig ein, sieht eine „jugendtypische Tat“ gegeben. Der Anwalt des Beschuldigten dagegen fordert einen Freispruch, weil er keine Beweise für ein Autorennen sieht. „Es hat keine Verabredung zu einem Rennen gegeben.“
Richterin Freistühler folgt der Argumentation der Vertreterin der Staatsanwaltschaft: Der Beschuldigte muss ein Monatsgehalt - 660 Euro - an die DRF Luftrettung zahlen. Zudem ist er den Führerschein für drei Monate los.