Hattingen. Ein Unfall aus dem Jahre 2023 hat für einen 34-jährigen Mann aus Hattingen spürbare Folgen. Was er nun zahlen muss - und warum er geflüchtet ist.

Fast neun Monate her ist es, dass ein 34-Jähriger mit einem Pkw in der Hattinger Südstadt einen Unfall baute - und anschließend unerlaubt flüchtete. Jetzt ist er deshalb vom Richter am hiesigen Amtsgericht verurteilt worden. Details.

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An der Ecke Friedrichstraße/Grünstraße fährt der Angeklagte am 14. Oktober 2023 gegen 18.55 Uhr mit einem VW Golf auf den Wagen einer Frau auf, verursacht dabei einen Schaden in Höhe von rund 3000 Euro. Doch seinen Namen, andere persönliche Daten hinterlässt er bei der Geschädigten nicht. Vielmehr entfernt sich der 34-Jährige kurz nach dem Auffahrunfall mit dem Kompaktwagen unerlaubt vom Unfallort. Und begeht damit eine Straftat.

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Eine solche begangen zu haben, hat der 34-Jährige bislang indes bestritten. Der Polizei gegenüber, die später nach Ermittlungen infolge des Kennzeichens und von Zeugenaussagen vor seiner Tür steht, sagt er vielmehr: Seine Mutter sei zur Tatzeit mit dem „Fluchtauto“ unterwegs gewesen.

„Ich bin in Panik geraten und habe dann meine Mutter angerufen und um Hilfe gebeten.“

34-jähriger Anklagter

Im Prozess vor dem Amtsgericht nun legt der Angeklagte ein Geständnis ab. Ja, er habe besagten Unfall verursacht und den VW Golf auch noch ohne Führerschein gefahren. „Das war doof von mir.“ Aber sein kleiner Sohn sei an jenem Tag krank gewesen. Als der Unfall passierte, sei er gerade auf dem Weg zu einer Apotheke gewesen, um Fiebersaft für diesen zu besorgen. „Ich bin in Panik geraten“, sagt der 34-Jährige, „und habe dann meine Mutter angerufen und um Hilfe gebeten.“

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Richter Johannes Kimmeskamp sagt angesichts des „nicht unbedingt erwarteten Geständnisses“, nach dem die geladenen Zeugen allesamt nicht mehr verhört werden müssen: „Da haben Sie die Kurve ja doch noch gekriegt.“ Und: „Gut, dass Sie gestanden haben.“ Schließlich kann jemand wegen Fahrerflucht je nach Situation mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder auch mit einer Geldstrafe bestraft werden.

Bei dem 34-Jährigen, der vielfach vor allem wegen Betrugs, aber auch einschlägig vorbestraft ist, bleibt es bei letzterem: Zu einer Geldstrafe in Höhe von 1650 Euro (110 Tagessätze á 15 Euro) verurteilt ihn der Richter. Dazu auferlegt wird dem Hattinger eine zehnmonatige Sperrfrist für die Ausstellung eines Führerscheins. Einen solchen, gesteht dieser im Gerichtssaal, habe er übrigens „noch nie“ besessen. Er wolle diesen alsbald allerdings erwerben: „Das ist sehr wichtig für mich - und auch für meinen Arbeitgeber.“