Ennepe-Ruhr/ Hattingen. Mit etwa fünfeinhalb Jahren, werden die Kinder im Gesundheitsamt untersucht. Was Kinder und Eltern dabei erwartet und was häufige Probleme sind.
Mit etwa fünfeinhalb Jahren steht für die Kinder, die bald eingeschult werden sollen die Schuleingangsuntersuchung an. Wir haben beim Gesundheitsamt gefragt, was Eltern und Kinder dabei erwartet und wo die häufigsten Schwächen liegen.
Wer wird untersucht?
In der Corona-Pandemie hatte das Gesundheitsamt die Schuleingangsuntersuchungen ausgesetzt und nur bei Auffälligkeiten durchgeführt. Auch jetzt werden nicht alle etwa 2900 Schulanfänger untersucht, um „Kindern, deren Entwicklung auffällig oder deren Gesundheit beeinträchtigt ist, genügend Zeit und Aufmerksamkeit geben zu können“, wie der Kreis mitteilt. In Kooperation mit Kitas und Grundschulen werden deshalb stichprobenartig und nach Bedarf Kinder eingeladen. Etwa jedes dritte Kind wird untersucht.
Was ist mit den übrigen Familien?
Jede Familie wird angeschrieben, um Angaben zu ihrem Kind zu machen. Sie werden gebeten, Fragen zu beantworten und Kopien des Impfpasses und der U1 und U9 zuzusenden. Die Einschätzung, die das Gesundheitsamt ableitet, geht an die Schulen. Werden die Unterlagen nicht zurückgeschickt oder bleiben Fragen, werden die Kinder zur Untersuchung eingeladen.
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Wie läuft eine Untersuchung ab?
Die Kinder werden zusammen mit einem Elternteil ins Gesundheitsamt eingeladen. Die Untersuchung dauert rund eine Stunde. Auf dem Programm stehen Messen, Wiegen und bei Bedarf eine körperliche Untersuchung.
Beginn der Schulpflicht
Schulpflichtig werden Kinder in dem Jahr, in dem sie am 30. September sechs Jahre alt sind. Laut Schulgesetz des Landes können Kinder, die erst nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Sie müssen dann aber die nötigen körperlichen und geistigen Voraussetzungen erfüllen.Aus erheblichen gesundheitlichen Gründen kann die Einschulung auch ein Jahr zurückgestellt werden. Diese Entscheidung treffen aber nicht die Eltern, sonder der Schulleiter und die Schulleiterin auf Grundlage des Gutachtens des Gesundheitsamtes. Die Eltern sind aber natürlich anzuhören und können auch den Antrag auf Rückstellung einreichen.Die Schuleingangsuntersuchung findet für Kinder, die nach Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen oder bei denen eine Zurückstellung erwogen wird, früher statt. So hat man mehr Zeit für begleitende und vorbereitende Maßnahmen – wie z.B. den Kita-Platz bei einer Zurückstellung zu behalten.
Außerdem sollen die Kinder Aufgaben eines speziell für NRW entworfenen Entwicklungs-Screenings lösen. Dabei geht es um Fein- und Grobmotorik, Sprache, Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit, das Zahlen und Mengenverständnis sowie die Zuordnung und das Verständnis von Bildern. Mit den Eltern wird über den Entwicklungsstand des Kindes gesprochen.
Kann man sein Kind darauf vorbereiten?
„Erfahrungsgemäß macht es den meisten Kindern Spaß. Sie erleben die Tests eher als ein Spiel“, heißt es vom Gesundheitsamt. Eltern sollten nicht unnötigen Stress auslösen und ihrem Kind nicht das Gefühl geben, dass es sich in einer Prüfungssituation befindet.
Was müssen die Kinder können
Es geht um alltagspraktische Fähigkeiten wie z.B., dass das Kind auf eine bestimmte Weise Hüpfen und auf einem Strich balancieren kann. Es soll ein einfaches Bild malen und sich für eine angemessene Zeitspanne konzentrieren und aufmerksam bleiben können. Es kann bis 20 zählen und in vollständigen und richtigen Sätzen sprechen.
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Was passiert, wenn ein Kind Auffälligkeiten zeigt?
Falls die Untersuchung Hinweise auf Nachholbedarfe liefern sollte, wird abgeschätzt, ob bis zur Einschulung noch weitere Entwicklungsschritte zu erwarten sind. Es wird auch bedacht, ob eine spezielle Förderung hilfreich wäre. So können Fördermaßnahmen noch rechtzeitig auf den Weg gebracht werden. Dabei kann es schon ausreichen, dass Eltern ihrem Kind zu Hause kleine Aufgaben stellen, die regelmäßig geübt werden.
Welche Auffälligkeiten waren zuletzt am häufigsten?
Nach Auskunft des Gesundheitsamtes gab es vor allem Auffälligkeiten in den sprachlichen Fähigkeiten der Kinder, insbesondere in der deutschen Sprache. Sie sind aber auch vermehrt logopädisch auffällig. Die sprachliche Kompetenz kann gefördert werden, indem Kindern viele Anlässe zum Zuhören und Erzählen geboten werden.
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Gehäufte Auffälligkeiten gibt es auch im Bereich der Feinmotorik. Die kann man fördern, indem das Kind sich möglichst täglich selbstständig an- und auszieht und häufig Gelegenheit bekommt zu basteln, zu kneten und zu malen.
Was passiert, wenn ein Kind die Tests nicht besteht?
Grundsätzlich gilt: Die Einschulung ist nicht vom „Können“ der Kinder abhängig. Werden Auffälligkeiten festgestellt, wird in Absprache mit den Eltern häufig das Gespräch mit der Kita, der Kinderarztpraxis oder z.B. behandelnden heilpädagogischen und logopädischen Praxen gesucht. So werden Fördermöglichkeiten abgestimmt und die Eltern individuell beraten. Falls Eltern ihr Kind später einschulen wollen, sollten sie frühzeitig alle Beteiligten informieren. Vor allem muss der Kita-Platz gesichert werden.