Hattingen. 531 Kinder kommen nach den Sommerferien in Hattingen in die Grundschule, einige Eltern aber haben die Anmeldung verpasst. Die Konsequenzen.
Eigentlich hätten sie ihre im kommenden August schulpflichtig werdenden Kinder längst für die Grundschule anmelden müssen, doch das hat in Hattingen nicht bei allen Eltern geklappt. Es gibt 20 Mädchen und Jungen, „von denen wir keine Rückmeldung bezüglich der Einschulung erhalten haben“, teilt Susanne Wegemann, Sprecherin der Stadt Hattingen, auf WAZ-Anfrage mit.
Insgesamt, so Wegemann, kommen nach den Sommerferien 531 Kinder in die Schule (darunter drei, die erst nach dem 30. September sechs Jahre alt und vorzeitig eingeschult werden). Es fehlt somit bei knapp vier Prozent der neuen Erstklässler bislang eine Anmeldung. Sie hätte bis zum 15. November 2022 vorliegen müssen.
Schulverwaltung hat die Erziehungsberechtigten angeschrieben
Und nun? „Nach Eingang der Anmeldebestätigungen von den Schulen hat unsere Schulverwaltung die Erziehungsberechtigten der nicht angemeldeten Kinder angeschrieben“, sagt Wegemann. Bevor diese Aufforderung verschickt wurde, sei noch der aktuelle Wohnort überprüft worden. Eventuell werde auch der getrennt lebende Elternteil angeschrieben, so die Stadtsprecherin.
+++ Sie wollen keine Nachrichten aus Hattingen verpassen? Dann können Sie hier unseren Newsletter abonnieren. Jeden Abend schicken wir Ihnen die Nachrichten aus der Stadt per Mail zu. +++
Die Gründe, warum in diesem Jahr insgesamt 20 schulpflichtig werdende Kinder nicht an einer Grundschule angemeldet worden sind, seien der Stadt übrigens „nicht bekannt, da bisher keine Rückmeldungen auf die Anschreiben gekommen sind“, erklärt Susanne Wegemann. Grundsätzlich gebe es dafür aber vielfältige Gründe. „Einige i-Dötzchen werden in den umliegenden Städten angemeldet, zum Beispiel einige aus Niederwenigern in Burgaltendorf, aus Oberelfringhausen in Gennebreck oder aus Niederbonsfeld/Niederelfringhausen in Nierenhof. Andere Eltern bevorzugen eine Waldorfschule.“
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die nach dem 30. September geboren sind, können nur im Rahmen der vorzeitigen Einschulung aufgenommen werden.
Im schlimmsten Fall droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren
Sollte eine Rückmeldung der 20 säumigen Eltern auf das Schreiben der Stadt nicht erfolgen, „ergeht von der Schulverwaltung eine erneute Aufforderung per Postzustellungsurkunde. Wenn sich die Erziehungsberechtigten dann weiterhin nicht melden, ergeht von hier eine Mitteilung an das Schulamt in Schwelm, das ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitet“, so Wegemann. Laut Kreissprecher Ingo Niemann muss jeder Erziehungsberechtigte in dem Fall zunähst ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zahlen, im schlimmsten Fall drohe sogar Erzwingungshaft.
>>> Mehr Nachrichten aus Hattingen und Sprockhövel
Susanne Wegemann betont, es gebe in Hattingen genügend Platz an den Grundschulen auch für die Nachzüglerinnen und Nachzügler. Jedes Kind habe dabei „einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität“. Über die Aufnahme der Lernanfänger entscheide die jeweilige Schule.
Wegemann: „Wenn für die ,Nachzügler’ infolgedessen kein Platz mehr an der Schule ihrer ersten Wahl frei sein sollte, können sie eine Alternative wählen, das sollte dann klappen.“ Die Anmeldebestätigungen für die übrigen Kinder, so die Stadtsprecherin weiter, seien von den Schulen bereits verschickt worden. „Wenn eine Anmeldebestätigung erteilt wurde, wird kein Kind wieder abgewiesen, weil ein Nachzügler angemeldet wird.“
>>> Folgen Sie unserer Redaktion auf Facebook – hier finden Sie uns