Hattingen. Funktioniert schnelles Internet in Hattingen? Wer Zweifel hat, ob er die vertraglich zugesicherte Leistung, kann dies nun überprüfen. So geht’s.

„Mission vollbracht“ meldet der Telekommunikationsanbieter Netcologne im März 2018. 40 Kilometer Glasfaserkabel hat er in Hattingen verlegt, 23.500 Haushalte können seitdem mit Geschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/Sekunde im Internet ­surfen, hat das Unternehmen versprochen. Ist dem auch so? Klappt es mit den zugesagten Breitband-Leistungen? Die Telekom hat noch weitere Gebiete ausgebaut, auch sie bietet stadtweit schnelles Internet an. Funktioniert das auch? Wie Verbraucher dies kontrollieren und was sie tun können, erklärt die Verbraucherzentrale im EN-Kreis.

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Womit wird gemessen?

Der Nachweis wird durch eine Messreihe mit dem Programm „Breitbandmessung“ der Bundesnetzagentur erbracht. Andere Programme oder Apps können nicht für den Nachweis genutzt werden. Das Programm steht unter www.breitbandmessung.de zur Verfügung.

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Wie wird die Messung vorbereitet?

Das Programm muss in der installierten Desktop-Version genutzt werden. Es steht für die Betriebs­systeme Windows, macOS und Linux zur Verfügung. Das Endgerät (PC oder Laptop) muss direkt mit dem Router per Netzwerkkabel (LAN Anschluss) verbunden sein. Dies soll mögliche Störfaktoren ausschließen, die bei einer kabellosen Anbindung (WLAN) das Messergebnis verfälschen könnten. Bei der Nutzung eines Laptops muss dieser mit der Steckdose verbunden sein. Die WLAN-Funktion am Router sollte für die Messung ausgeschaltet werden. Auch sollten vorhandene VPN-Netze zeitweise deaktiviert und Energiesparmodi abgeschaltet werden.

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Wie wird die Messung durchgeführt?

Um eine mangelhafte Internetleistung nachzuweisen, müssen mehrere Messungen durchgeführt werden. Dafür müssen Verbraucher etwas Zeit und Geduld mitbringen. Ein vollständiges Messprotokoll umfasst 30 Messungen, die auf drei Tage verteilt werden müssen. Daraus ergeben sich zehn Messungen pro Tag. Zwischen den Messtagen muss mindestens ein Tag Abstand liegen. Auch der zeitliche Abstand zwischen den einzelnen Messungen ist genau definiert: Zwischen jeder Messung müssen fünf Minuten Abstand liegen. Nach der jeweils fünften Messung des Tages muss eine Pause von drei Stunden eingehalten werden.

Bekomme ich die vertraglich zugesicherte Internetleistung? Auch Verbraucher aus Hattingen können dies nun testen und im Zweifel auch Geld zurückfordern.
Bekomme ich die vertraglich zugesicherte Internetleistung? Auch Verbraucher aus Hattingen können dies nun testen und im Zweifel auch Geld zurückfordern. © dpa | Fernando Gutierrez-Juarez

Wie sieht das Ergebnis einer Messung aus?

Nach erfolgreichem Abschluss der Messreihe erstellt das Programm ein signiertes PDF-Dokument mit dem Messprotokoll. Das Dokument enthält die Messergebnisse und das Ergebnis, ob die Leistung unzureichend ist. Dies ist der Fall, wenn an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils weniger als 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht wird, wenn die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder wenn an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird.

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Was kann ich bei mangelhafter Leistung tun?

Kontakt zur Verbraucherzentrale im EN-Kreis

Die für Hattingen zuständige Beratungsstelle der Verbraucherzentrale befindet sich in Witten an der Bergerstraße 35 am Bahnhof, 02302/ 28 28 1-01. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 13 Uhr, montags zusätzlich von 14 bis 17 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr.Die Nebenstelle an der Voerder Straße 78 in Ennepetal ist donnerstags von 14 bis 18 Uhr für Ratsuchende vor Ort. Kontakt: 02302/ 28 28 1- 01.

Mit dem signierten Messprotokoll als Nachweis können sich Verbraucher:innen an ihren Anbieterwenden und eine Minderung ihrer Beiträge fordern. Die Minderung erfolgt in dem Verhältnis, in dem die tatsächliche von der vertraglichen Leistung abweicht. Wer beispielsweise 20 Euro im Monat für seinen Internetanschluss zahlt und nur 80 Prozent der vertraglich vereinbarten Leistung erhält, kann die Zahlungen auf 16 Euro mindern. Auch eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn der Anbieter im Rahmen einer gesetzten Frist die Vertragsleistung nicht erbringt.