Hattingen. Bilder von Demonstranten in Hattingen, die keinen Mundschutz getragen haben, sorgen für Verwirrung. Welche Antwort die Stadt parat hat.
Mal tragen Teilnehmer der so genannten Spaziergänge an den Montagabenden Mundschutz, mal nicht. Erst jüngst stieß ein Foto, das eng aneinander stehende Demonstranten zeigte, auf Unverständnis eines WAZ-Lesers. Wie sehen aber nun die Vorschriften aus? Die Redaktion hat bei der Stadt Hattingen nachgefragt.
Ab 750 Teilnehmern setzt die 3G-Regel ein
„Die Montagsspaziergänge unterliegen als Versammlung dem Versammlungsgesetz“, erläutert Stadtsprecherin Jessica Krystek. Das bedeutet, wie sie weiter ausführt: „Ab 750 Teilnehmenden setzt laut Coronaschutzverordnung die 3G-Regel ein, die Maskenpflicht entfällt dabei unter bestimmten Voraussetzungen“. Dazu gehöre beispielsweise, wenn Abstandsregeln berücksichtigt werden können, so die Sprecherin. Die Einhaltung der 3G-Regel muss dabei vom Veranstalter und dessen Ordner überprüft und gewährleistet werden.“
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Bei der Veranstaltung in der Vorwoche haben, wie die Sprecherin erläutert, Mitarbeiter des Ordnungsamtes vereinzelt Teilnehmer darauf hingewiesen, die Maske aufzusetzen. Ab 750 Teilnehmenden kann eine Maskenpflicht theoretisch dann wieder greifen, wenn nicht genügend Abstand unter den Teilnehmen eingehalten werden kann. Das werde von den Ordnungskräften sorgsam abgewägt, so Krystek, und sei situationsabhängig.
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Stadt kontrolliert in Absprache mit der Polizei die Maskenpflicht
Für die Demo am vergangenen Montag waren rund 700 Teilnehmende angemeldet, letztlich lag die Zahl bei rund 400. „Dann entfällt eine 3G-Pflicht“. Dafür setzt dann die Maskenpflicht ein. Die Stadt als Ordnungsbehörde kontrolliere dann in Absprache mit der Polizei und im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Einhaltung der Maskenpflicht stichprobenweise, so die Sprecherin. Am Montag habe es nur einige mündliche Verwarnungen gegeben. In erster Linie solle gewährleistet werden, dass die Veranstaltungen weiterhin ihren friedlichen Charakter beibehalten.