Hattingen/Hagen. Die Augusta-Kliniken wollen Dr. Karl Schuhmann loswerden. Warum der Chef der Plastischen Chirurgie am EvK in Hattingen dagegen vor Gericht zieht.

Er gilt als Koryphäe auf dem Gebiet der Plastischen Chirurgie: Dr. Karl Schuhmann (54) ist ein bundesweit gefeierter „Top-Experte“ in Sachen Schönheit. Im Evangelischen Krankenhaus (EvK) soll er seinen Institutsleiter-Posten nun für immer räumen: Der Mediziner hätte sich jahrelang angeblich zu Unrecht als „Chefarzt“ ausgegeben und „unentschuldigt am Arbeitsplatz gefehlt“.

Bereits im September hatten die Augusta-Kliniken in Bochum, zu denen auch das EvK Hattingen gehört, Dr. Schuhmann außerordentlich gekündigt – mit einer sozialen Auslauffrist bis zum Ende März nächsten Jahres. Das wurde erst jetzt während einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Hagen, das auch für Hattingen zuständig ist, bekannt.

Beweisaufnahme beginnt am 9. Februar 2022

Dort hat der Schönheits-Chirurg eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Diese Klage, das gab Arbeitsgerichtsdirektor Jürgen Schlösser zu erkennen, könnte durchaus Erfolg haben. Am 9. Februar will die 3. Kammer in die Beweisaufnahme treten und ein Urteil fällen.

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Als Hauptgrund für die außerordentliche Kündigung von Schuhmann wird dessen „unentschuldigtes Fehlen“ am Arbeitsplatz im Evangelischen Krankenhaus angegeben. Er war dort seit 2005 der Leiter des „Instituts für Plastische Chirurgie/Ästhetische Chirurgie und Handchirurgie“ – mit im Anstellungsvertrag vereinbarten 40 Arbeitsstunden in der Woche.

Patienten-Akquise von Düsseldorf aus

Doch seit 2016 ist der Schönheits-Mediziner mit den Schwerpunkten „Brustoperationen, Gesichts- und Bauchstraffungen“ auch regelmäßig in einer Düsseldorfer Privatpraxis tätig, deren Mitinhaber er ist. Dort arbeitet Schuhmann freitagnachmittags und samstags.

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Und das sei durchaus mit seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Präsenzpflicht im EvK vereinbar, erklärt der Kläger. Von Düsseldorf aus würde er nämlich auch die Patienten-Akquise für das Hattinger Institut erbringen. Über Jahre hätte das Krankenhaus nichts dagegen einzuwenden gehabt.

Für ihn geht es ums Renommee

Im Februar sei er jedoch völlig überraschend dafür abgemahnt worden. Ein halbes Jahr später sprachen die Augusta-Kliniken gegenüber dem Schönheits-Doktor die außerordentliche Kündigung aus, weil der im öffentlichen Dienst aufgrund seines Alters und seiner langen Beschäftigungszeit nicht mehr ordentlich kündbar ist.

„Wäre er nicht Institutsleiter, sondern tatsächlich Chefarzt“, so der Prozessvertreter von Augusta, dann wäre das hier jetzt gar keine Diskussion.“ Und damit schwenkte Anwalt Sascha Ettrich gleich zum nächsten Punkt über: den Titelstreit. Dr. Karl Schuhmann, der in so gut wie allen öffentlichen Verlautbarungen der vergangenen Jahre stets als „Chefarzt“ bezeichnet worden war, sei gar keiner. Er hätte sich in seiner Außendarstellung nur stets selbst so gegeben.

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Karl Schuhmann behauptet hingegen, er sei im Jahr 2008 zum Chefarzt befördert worden. Er stützt sich dabei auf eine E-Mail des Krankenhauses. Den Affront, so macht er durch seine Klage deutlich, wolle er nicht hinnehmen.

Im vergangenen Jahr stand er als Präsident der Tagung der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen vor. Die Zeitschrift „Gala“ kürte den Hattinger Mediziner wiederholt zu einem der besten deutschen Schönheits-Experten. Deshalb wird er vor Gericht die Klage durchziehen und nicht klein beigeben. Für ihn geht es ums Renommee.