Hattingen. Nach zwei Jahren Corona-Pause kehren die Osterfeuer nach Hattingen zurück. Regeln wurden zweimal verschärft. Was Veranstalter beachten müssen.
Nachdem in den vergangenen zwei Jahren öffentliche Osterfeuer aufgrund der Corona-Beschränkungen nicht erlaubt waren, können die Brauchtumsfeuer nun wieder auflodern. Das teilt die Stadt Hattingen jetzt mit.
Dabei müssen allerdings einige Voraussetzungen beachtet werden: Bei den Osterfeuern muss es sich um gewachsene traditionelle Veranstaltungen handeln, die von Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereinen oder Nachbarschaftsgemeinschaften ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind. Außerdem dürfen die Osterfeuer nur an Karsamstag und Ostersonntag zwischen 18 und 24 Uhr abgebrannt werden.
Alle Brauchtumsfeuer müssen vorab bei der Stadt angemeldet werden. Die Anmeldung muss bis Donnerstag, 7. April schriftlich unter Verwendung des Formulars „Antrag auf Genehmigung eines Brauchtums-/Osterfeuers“ bei der Stadt eingegangen sein.
Der Anzeige für Hattingen sollte ein Lageplan beigefügt sein
Das Formular liegt im Bürgerbüro, Bahnhofstraße 48, sowie im Rathaus aus und steht auf der Homepage der Stadt unter www.hattingen.de als PDF-Dokument zur Verfügung. Der Anzeige sollte möglichst ein Lageplan beigefügt sein, in dem der Abbrennplatz farblich eingezeichnet ist. Vereine müssen zusätzlich einen Auszug aus dem Vereinsregister beifügen.
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2014 hatte die Stadt das Abbrennen von Osterfeuern ein erstes Mal eingeschränkt. Der Grund: 445 Feuerstellen hatten das Stadtgebiet in jenem Jahr geradezu eingenebelt. 2007 war es noch schlimmer. Da loderten in Hattingen 553 angemeldete Osterfeuer. Im Rathaus ging man davon aus, dass die weitaus größere Zahl der Feuer nicht der Brauchtumspflege gilt, sondern dem Verbrennen von Pflanzenschnitt und anderen Dingen.
Genehmigungspflicht gilt seit 2019
Um dies einzudämmen, wurde ab 2015 die „Anzeigepflicht für Brauchtumsfeuer“ verbindlich eingeführt. Veranstalter müssen die Feuer seitdem anmelden, für jedermann zugänglich machen und darauf achten, dass mindesten 20 Besucher teilnehmen.
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Zwar ging die Zahl der Feuer von 445 auf 224 zurück. Auf dem Niveau stagnierte sie dann aber. Daher wurden die Regeln noch einmal verschärft. Seit 2019 müssen die Veranstalter ihre Osterfeuer nicht nur anzeigen, sondern sich auch genehmigen lassen.