Bochum / Hattingen. Ein Hattinger (22) und ein Bochumer (18) sind nach dem Roller-Wurf auf die Autobahn angeklagt. Sie sitzen seit zwei Monaten in Untersuchungshaft.

Gegen die beiden jungen Männer aus Hattingen und Bochum, die im September einen E-Scooter auf die Autobahn 40 geworfen hatten, wurde Anklage erhoben.

Die Bochumer Staatsanwaltschaft bestätigt, dass sie den 22-jährigen Hattinger und den 18-jährigen Bochumer anklagt. Zuständig ist die Jugendstrafkammer des Landgerichts in Bochum.

Anwendung des Jugendstrafrechts muss geprüft werden

Ob das Jugendstrafrecht im Fall des 18-Jährigen angewendet wird, muss während der Verhandlung geklärt werden. Der 22-jährige Hattinger muss auf jeden Fall mit einem Urteil nach Erwachsenenstrafrecht rechnen.


Da die beiden die Anklageschrift noch nicht erhalten haben, will Gerichtssprecher Michael Rehaag noch keine Details zur Anklage mitteilen. Unmittelbar nach der Tat war die Staatsanwaltschaft aber von versuchtem Mord und einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr ausgegangen.

Vier Autos zum Teil schwer beschädigt

Die Männer hatten am 23. September am so genannten „Grummer Deckel“ von der Überführung in Höhe des Tunnels Ruhrstadion einen E-Scooter auf die A40 bei Bochum geworfen. Ein solcher Scooter kann mit seinen etwa 25 Kilogramm erheblichen Schaden anrichten. Nur durch Glück wurde damals niemand verletzt. Vier Autos wurden aber beschädigt, zwei davon so schwer, dass sie nicht mehr fahrbereit waren.

Nach einem Zeugenhinweis wurden die mutmaßlichen Täter in der Nähe festgenommen.

Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr

Derzeit sitzen die beiden jungen Männer noch in Untersuchungshaft, bestätigt der Sprecher des Landgerichts. Weil Fluchtgefahr besteht, war nur einen Tag nach der Tat im September die Unterbringung in Haft gegen beide angeordnet worden.


Der 18-Jährige hatte in einer ersten Vernehmung bereits gestanden, den Roller über die Brüstung gewuchtet zu haben. Der Hattinger hatte nur eingeräumt, dabeigewesen zu sein. Zu ihrem Motiv äußerten sich beide nicht.

Die Polizei hatte die Männer in ihrer Mitteilung als stark alkoholisiert beschrieben. Vor Gericht muss nun unter anderem geklärt werden, wie viel Alkohol der Hattinger und der Bochumer tatsächlich im Blut hatten.